Neustadt: Flächen- und Waldbrand-Gefahr – Stadt hebt Allgemeinverfügung auf

Neustadt an der Weinstraße – Aufgrund der hohen Flächen- und Waldbrandgefahr hatte die Stadt Neustadt an der Weinstraße am 14. Juli 2023 offene Feuer außerhalb von geschlossenen Ortslagen untersagt. Der Erlass war erforderlich, um der Brandgefahr auf Wald-, Wiesen- und Feldflächen infolge einer andauernden Hitze- und Trockenperiode wirksam zu begegnen.

Diese Verfügung wurde nun widerrufen, denn nach den kühleren Temperaturen der vergangenen Tage sowie den anhaltenden Regenschauern kann eine hohe Brandgefahr im Außenbereich nun nicht mehr angenommen werden, zumal auch der Waldbrandgefahrenindex und der Graslandfeuerindex des Deutschen Wetterdienst auf absehbare Zeit auf niedrigster Stufe stehen.

Bürgermeister Stefan Ulrich: „Es wäre nicht mehr verhältnismäßig, die Allgemeinverfügung bei der aktuellen Situation aufrecht zu erhalten. Wir möchten unsere Bürgerinnen und Bürger nur soweit wie notwendig einschränken. Sofern allerdings die Waldbrand- bzw. Flächenbrandgefahr wieder deutlich steigt, wird die Verfügung erneut in Kraft gesetzt.
Wir weisen aber darauf hin, dass unabhängig davon die geltenden Regeln zum Waldbrandschutz nach dem rheinland-pfälzischen Landeswaldgesetz auch weiterhin zu beachten sind. So gilt im Wald unter anderem ein striktes Rauchverbot und auch andere brennende oder glimmende Gegenstände dürfen weder im Wald noch in einem Abstand von weniger als 100 Metern zum Wald weggeworfen werden. Auch darf in diesen Bereichen nur mit Genehmigung der Forstbehörden Feuer gemacht oder offenes Licht genutzt werden.“


Weitere Infos unter www.neustadt.eu/katastrophenschutz.


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Neustadt: Flächen- und Waldbrand-Gefahr – Stadt erlässt Allgemeinverfügung