Mit knapp 2 Promille auf E-Scooter unterwegs
Heidelberg (ots) – In der Nacht von Montag auf Dienstag kontrollierten Polizisten des Polizeirevier Heidelberg-Mitte gegen 02:15 Uhr einen 25-jährigen E-Scooter-Fahrer, der die Rohrbacher Straße entlangfuhr. Bereits zu Beginn des Kontrollgesprächs konnten die Beamten deutlichen Alkoholgeruch bei dem 25-Jährigen feststellen.
Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 1,8 Promille. Der junge Mann musste die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte mit auf das Polizeirevier begleiten und eine Blutprobe abgeben. Nach Beendigung sämtlicher strafprozessualer Maßnahmen durfte der 25-Jährige seinen nach Hause-Weg zu Fuß antreten.
Er muss sich nun wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verantworten.
Anruf durch falsche Polizeibeamte
Heidelberg (ots) – In Ziegelhausen wurde am Montagmittag gegen 12 Uhr ein 79-Jähriger von einer angeblichen Polizeibeamtin des Einbruchsdezernates angerufen. Sie gab vor, dass der Senior auf einer Namensliste von Einbrechern stehen würde, die festgenommen worden sind. Die Anruferin überzeugte den Mann vorerst, 15.000 Euro von der Bank abzuheben und der falschen Polizei zu übergeben.
Glücklicherweise holte der Senior sich hiernach Rat bei einem Verwandten, der ihm davon abriet. Als sich die falschen Polizeibeamten erneut bei dem Senior telefonisch meldeten, bemerkten diese, dass der Senior nun in Anwesenheit seines Verwandten war und beendeten unmittelbar das Telefonat.
Die Kriminalpolizei hat die weiteren Ermittlungen aufgenommen.
In diesem Zusammenhang weisen die Ermittlerinnen und Ermittler erneut darauf hin, sich von solchen „Schockanrufen“ nicht beirren zu lassen. Außerdem bitten sie eindringlich, keine Geldbeträge vor der Haustür oder an anderen Örtlichkeiten an fremde Menschen zu übergeben oder vor der Tür zu hinterlegen. Die Polizei holt weder Geld noch Schmuck an der Haustür ab oder lässt dies von Boten abholen.
Darüber hinaus gelten folgende Hinweise:
- Geben Sie keine Details zu Ihren familiären und finanziellen
Verhältnissen preis. - Lassen Sie sich nicht drängen und unter Druck setzen. Nehmen Sie
sich Zeit, um die Angaben des Anrufers zu überprüfen. Rufen Sie
die jeweilige Person unter der Ihnen lange bekannten Nummer an
und lassen Sie sich den Sachverhalt bestätigen. - Wenn ein Anrufer Geld oder andere Wertsachen von Ihnen fordert:
Besprechen Sie dies mit Familienangehörigen oder anderen Ihnen
nahestehende Personen. - Kommt Ihnen ein Anruf verdächtig vor, informieren Sie
unverzüglich die Polizei unter der Nummer 110. - Sind Sie bereits Opfer einer Betrugsmasche geworden, zeigen Sie
die Tat unbedingt bei der Polizei an. - Lassen Sie Ihren Vornamen im Telefonbuch abkürzen (aus Herta
Schmidt wird beispielsweise H. Schmidt). So können die Täter Sie
gar nicht mehr ausfindig machen. Zum Ändern eines
Telefonbucheintrags wenden Sie sich an Ihren Telefonanbieter. - Bewahren Sie Ihre Wertsachen, z.B. höhere Geldbeträge und andere
Wertgegenstände nicht zuhause auf, sondern auf der Bank oder im
Bankschließfach.
Auch stehen die Fachberaterinnen und Fachberater der Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen des Polizeipräsidiums Mannheim in Mannheim, Tel.: 0621/174-1212 und in Heidelberg, Tel.: 06221/1857-125 für Fragen und Hinweise zur Verfügung.
Weitere Information sind auch unter www.polizei-beratung.de abrufbar.