Mainz: Die Polizei-News

Symbolbild Polizei © Holger Knecht

Ladendiebstähle – Trinkgeldkasse und Parfum entwendet

Mainz-Innenstadt (ots) – Ein bislang noch unbekannter Mann betrat am Dienstagmorgen gegen
11:35 Uhr einen Friseurladen in der Gärtnergasse in der Mainzer Altstadt. Dort ging er zielstrebig zum Tresen und griff sich die dort stehende Trinkgeldkasse. Damit verließ er das Geschäft und flüchtete in Richtung Kaiserstraße. Eine sofort eingeleitete Fahndung der Polizei Mainz und der Bundespolizei verlief bislang ergebnislos.

Der Täter soll ca. 30-35 Jahre alt und ungepflegt gewesen sein. Er war mit einem roten Sweatshirt und einem dunklen Hut bekleidet. Hinweise bitte an das Altstadtrevier (PI Mainz 1), Tel.: 06131-654110.

Ein zweiter Ladendieb hingegen konnte durch Zeugen auf der Flucht gestellt werden. Gegen 17:50 Uhr betrat der spätere, 38-jährige Täter einen Drogeriemarkt in der Mainzer Altstadt, packte ein Herrenparfum aus und steckte sich den Flacon in eine Hosentasche. Dies wurde durch eine Verkäuferin beobachtet, welche ihn aufforderte das Parfum herauszugeben. Gleichzeitig erklärte sie ihm, die Polizei zu verständigen.

Der Mann flüchtete, konnte aber durch 2 Zeugen nach einer kurzen Flucht auf dem Gutenbergplatz gestellt und festgehalten werden. Kurz darauf wurde er aggressiv, schlug um sich ohne jemanden zu verletzten und musste an einer erneuten Flucht gehindert werden.

Die kurz darauf eingetroffene Polizei stellte seine Personalien fest, leitete ein Ermittlungsverfahren ein und erteilte ihm einen Platzverweis für die Mainzer Innenstadt.

Verstoß Betäubungsmittelgesetz sowie Verhinderung einer Fahrt unter Drogeneinfluss

Waldalgesheim (ots) – Am 08.08.2023 gegen 16:20 Uhr staunte eine Streife der PI Bingen nicht schlecht als sie im Rahmen einer Streifenfahrt zwei Personen, auf einer Parkbank in Waldalgesheim sitzend, bei dem Genuss eines Joints beobachten konnte. Die Anwesenheit der Streife störte die beiden Personen offensichtlich nicht, sie setzten den Konsum zunächst unbeeindruckt fort.

Bei Herantreten an den 17- und 23-jährigen Beschuldigten konnte neben den Joints zudem auch noch ein Verschlusstütchen mit einer geringen Menge an weiterem Marihuana aufgefunden werden. Die Joints und das Verschlusstütchen mit Inhalt wurden sichergestellt. Da der 17-jährige darüber hinaus mit einem Kleinkraftrad vor Ort war, wurde die Weiterfahrt untersagt und der Fahrzeugschlüssel sichergestellt.

Neben der Einleitung eines Strafverfahrens gegen beide Beschuldigte kann das gezeigte Verhalten auch Konsequenzen für den Führerschein haben, da die zuständige Führerscheinstelle über den Drogenkonsum in Kenntnis gesetzt wird.

Vorsicht vor Betrügern am Telefon

Mainz (ots) – LKA und Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnen:

Die Betrugsmaschen am Telefon bleiben weiterhin ein probates Mittel für
Straftäter, um schnell an Geld zu kommen. In Rheinland-Pfalz konnte im Juli
dieses Jahres eine Anrufwelle mit über 1.000 Callcenter-Betrugsfällen, davon
etwa 120 vollendete Taten, registriert werden. Vor kurzem schlugen falsche
Polizisten im Raum Koblenz zu und konnten ihr Opfer um einen sechsstelligen
Betrag betrügen. Vorwiegend ältere Menschen werden als Opfer ausgewählt und mit
ständig neuen Tricks und erfundenen Geschichten unter Druck gesetzt, um Bargeld,
Schmuck und andere Wertgegenstände zu erbeuten.

Hier die gängigsten Maschen im Überblick:

  • Falsche Polizisten

Die erste Kontaktaufnahme verläuft über das Telefon. Die Betrüger geben sich
dabei als Amtsperson, oft als Polizeibeamte aus. Häufig nutzen die Straftäter
eine spezielle Technik, die auf dem Telefondisplay der Angerufenen die
Notrufnummer 110 oder der örtlichen Polizeidienststelle anzeigt. Unter einem
Vorwand wie beispielsweise, die Polizei habe Hinweise auf einen geplanten
Einbruch, gelingt es den Betrügern immer wieder, glaubwürdig zu vermitteln, dass
Geld und Wertsachen im Haus nicht sicher seien. Daher müsse alles in Sicherheit
gebracht werden und einem Polizisten in Zivil ausgehändigt werden, der
vorbeikäme.

  • Enkeltrick

Beim Enkeltrick geben sich die Täter als Verwandter aus. Rhetorisch geschickt
wird eine ausgeklügelte Geschichte erzählt, um das Vertrauen zu gewinnen.
Hierbei wird eine finanzielle Notlage, wie beispielsweise eine Notoperation oder
der Kauf einer Immobilie vorgetäuscht. Die Situation wird immer als äußerst
dringlich dargestellt. Der angebliche Enkel gibt an, dass jemand anderes das
Geld abholen komme, da er selbst verhindert sei.

  • Messenger-Betrug

Weit verbreitet ist inzwischen auch die Betrugsmasche per Messenger-Dienst.
Dabei geben sich die Täter als Verwandte oder Bekannte aus und behaupten, dass
die angezeigte Rufnummer die neue Erreichbarkeit sei. Im Anschluss wird um die
Überweisung von Geldbeträgen gebeten, da man sich in einer Notlage befinde oder
aktuell selbst keine Überweisungen vornehmen könne. Meist beginnt die
Textnachrichten der Betrüger mit: „Hallo Mama/ hallo Papa, mein Handy ist
kaputtgegangen. Hier meine neue Nummer. Die alte Nummer kannst du löschen.“ Das
im Laufe des Gesprächs geforderte Geld, meist einige tausend Euro, landet auf
einem Konto der Betrüger.

  • Falsche Bankmitarbeiter

Ebenfalls weit verbreitet und sehr erfolgreich agieren die Täter indem sie sich
am Telefon als Bankmitarbeiter ausgeben. Meist haben die Täter bereits vor dem
gezielten Anruf Zugang zum Online-Banking des Opfers. Daher verfügen die Täter
über hinreichende Informationen und können die Opfer leicht täuschen. Im
Gesprächsverlauf fordern die Täter die Bestätigung einer pushTAN um angeblich
eine ungerechtfertigte Abbuchung zu verhindern. Durch die Bestätigung der
pushTAN wird den Tätern ermöglicht, zahlreiche Abbuchungen durchzuführen. Die
Schadenssumme variiert von tausend bis über hunderttausend Euro.

Das LKA und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geben folgende Tipps:

  • Legen Sie den Hörer auf! Das ist nicht unhöflich.
  • Die Polizei ruft Sie niemals unter der Polizeinotrufnummer 110 an.
  • Übergeben Sie nie Geld oder Wertsachen an Unbekannte!
  • Die Polizei wird Sie niemals dazu auffordern, Geld oder Wertsachen herauszugeben.
  • Seien Sie misstrauisch, wenn sich jemand am Telefon mit den Worten „Rate mal, wer hier spricht!“ meldet, ohne sich selbst namentlich vorzustellen.
  • Nutzen Sie nicht die Rückwahltaste! Geben Sie bei Rückfragen an die Polizei die Telefonnummer der örtlichen Dienststelle selbst über die Tasten ein.
  • Halten Sie in allen Fällen telefonische Rücksprache zu Ihren Angehörigen oder kontaktieren Sie diese unter der Ihnen bekannten Nummer.
  • Ihre Bank benötigt keine pushTAN-Bestätigung um eine unberechtigte Überweisung zu stoppen.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/enkeltrick/

https://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/aktuelles/detailansicht/
sicher-im-messenger-dienst-schuetzen-sie-sich-und-ihre-kontakte-vor-betrug/

https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festne
tz/hallo-mama-hallo-papa-betrugsversuche-ueber-whatsapp-und-sms-72910

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/abzocke/unerwart
eter-anruf-von-der-verbraucherzentrale-vorsicht-falle-11112

Quelle: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz

Kreis Mainz-Bingen

Fahrt unter Drogeneinfluss

Bingen (ots) – Am 08.08.2023 gegen 21:10 Uhr kontrollierte eine Streife der PI Bingen in der Espenschiedstraße einen 27-jährigen Fahrer eines Kleinwagens. Im Rahmen der Verkehrskontrolle ergaben sich eindeutige Hinweise auf einen Betäubungsmittelkonsum. Die Durchführung eines Drogenschnelltests war dem Fahrer nicht möglich, er räumte allerdings den Konsum von Cannabis am Vorabend ein.

Die Weiterfahrt wurde untersagt, dem Fahrer eine Blutprobe entnommen. Neben dem eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren mit einem möglichen Bußgeld bis zu 1.500 EUR wird sich der Fahrer zudem wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten müssen.

Rollerduo ohne Führerschein

Bingen (ots) – Am 08.08.2023 gegen 16:30 Uhr kontrollierte eine Streife der PI Bingen in der Saarlandstraße einen 42-jährigen und einen 37-jährigen Fahrer eines Motorrollers. Bei dem 42-jährigen Fahrer stellte sich heraus, dass er ein fahrerlaubnispflichtiges Kleinkraftrad fuhr, jedoch selbst nicht im Besitz einer hierfür notwendigen Fahrerlaubnis war.

Bei dem 37-jährigen Fahrer lag zwar grundsätzlich eine erforderliche Fahrerlaubnis für das geführte Kleinkraftrad vor, allerdings wurden an diesem technische Änderungen, u.a. durch den Verbau eines Sportauspuffs vorgenommen, welche die Höchstgeschwindigkeit des Motorrollers auf über 70km/h erhöhten.

Neben der Tatsache der hierfür nicht ausreichenden Fahrerlaubnisklasse, war damit auch die Betriebserlaubnis des Motorrollers erloschen. In beiden Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.