Kreis Bad Kreuznach: Die Polizei-News

Symbolbild Polizei, RLP © Holger Knecht

Vorfahrtsunfall mit einer leicht Verletzten

Bad Kreuznach (ots) – Gegen 10 Uhr befährt am Freitag 06.10.2023 eine 79-jährige PKW-Fahrerin mit ihrer 85-jährigen Beifahrerin die Marienburger Straße in Richtung Rheingrafenstraße. Hier übersieht sie beim Einbiegen den von rechts nahenden und zugleich Vorfahrt berechtigen PKW einer 45-jährigen Fahrzeugführerin.

Es kommt zu einer nicht unerheblichen Kollision, u.a. lösen die Airbags der PKWs aus. Durch den Aufprall wird die Beifahrerin des Unfall ursächlichen PKWs leicht im Bereich des Beckens verletzt, die beiden übrigen Beteiligten werden nach derzeitigem Kenntnisstand glücklicherweise nicht verletzt und letztlich rein vorsorglich aufgrund der Unfallkinematik ebenfalls durch den Rettungsdienst in ein örtliches Krankenhaus verbracht.

Im Einsatz war neben einem Funkstreifenwagen und mehreren Rettungswagen auch die Freiwillige Feuerwehr Bad Kreuznach. Für die Dauer der Unfallaufnahme war die Rheingrafenstraße zeitweise vollständig gesperrt.

Einbruch ins Freilichtmuseum, Zeugenhinweise erbeten

Bad Sobernheim (ots) – In der Zeit vom 05.10.2023, 15:45 Uhr bis 06.10.2023, 06:30 Uhr kam es zu einem Einbruch in das Rheinland-Pfälzische Freilichtmuseum Bad Sobernheim. Nach den bisherigen Ermittlungen verschafften sich unbekannte Täter durch ein Fenster Zutritt in die Werkstatt des Museums und entwendeten mehrere hochwertige Werkzeuge sowie Arbeitsgeräte.

Der entstandene Gesamtschaden wird auf etwa 4000 EUR geschätzt. Die polizeilichen Ermittlungen dauern an. Sachdienliche Hinweise aus der Bevölkerung nimmt die Polizei Kirn unter der 06752-156-0 entgegen.

Trunkenheitsfahrt

Simmertal (ots) – Am Freitag 06.10.2023 gegen 24 Uhr, fiel auf der B41 ein 58-jähriger Fahrer eines Fiat durch seine unsichere Fahrweise auf.

Der aus dem Landkreis Bad Kreuznach stammende Mann konnte wenig später in der Gemarkung Simmertal von einer Polizeistreife kontrolliert und mit knapp einem Promille Atemalkohol aus dem Verkehr gezogen werden.

Der Führerschein des 58-Jährigen wurde eingezogen und die Entnahme einer Blutprobe angeordnet. Der Fahrer muss sich nun in einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten.