Brand in Keller von Mehrparteienhaus: Brandstiftung nicht ausgeschlossen; Zeugen gesucht
Kassel-Wesertor: Am gestrigen Dienstagabend wurden die Feuerwehr und die Polizei gegen 23 Uhr zu einem Brand im Kellergeschoss eines Mehrparteienhauses in der Kasseler Weserstraße, nahe der Katzensprung-Kreuzung, gerufen. Ein Passant hatte schwarzen Rauch aus einem Kellerschacht dringen sehen und daraufhin sofort die Feuerwehr alarmiert. Etwa 30 Personen mussten ihre Wohnungen verlassen, blieben aber unverletzt. Wie die an der Brandstelle eingesetzten Beamten des Kriminaldauerdienstes berichten, hatte Unrat in einem Kellerabteil gebrannt. Die Feuerwehr konnte eine Ausbreitung auf die anderen Etagen des fünfstöckigen Gebäudes verhindern. Durch das Feuer wurden auch Leitungen beschädigt, sodass die Strom- und Gasversorgung des Hauses zunächst vorsorglich abgeschaltet werden musste. Der Sachschaden beläuft sich schätzungsweise auf rund 10.000 Euro.
Die Beamten des Kommissariats 11 der Kasseler Kripo haben die Ermittlungen übernommen und die Brandstelle am heutigen Morgen aufgesucht. Nach Einschätzung der Ermittler ist eine Brandstiftung nicht auszuschließen, wobei die genaue Brandursache allerdings noch nicht feststeht. Zur Aufklärung des Falls bitten die Kriminalbeamten auch um Hinweise von Zeugen, die Hinweise zur Entstehung des Brandes geben können. Hinweise nimmt das Polizeipräsidium Nordhessen unter Tel. 0561-9100 entgegen.
Einbruch in Einfamilienhaus in Fuldatalstraße: Kripo sucht Zeugen
Kassel-Wolfsanger/Hasenhecke: Unbekannte sind am gestrigen Dienstagmorgen in ein Einfamilienhaus in der Fuldatalstraße in Kassel, nahe des Hansi-Meister-Wegs, eingebrochen. Die Ermittler des Kommissariats 21/22 der Kasseler Kripo suchen nun nach Zeugen, die Hinweise auf die Täter geben können.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand ereignete sich der Einbruch in Abwesenheit der Bewohner in der Zeit zwischen 9:30 Uhr und 11:00 Uhr. Die Täter hebelten eine Terrassentür auf und verschafften sich so Zutritt zu dem Haus. Im Anschluss durchsuchten sie mehrere Räume nach Wertsachen. Mit erbeuteten Schmuckstücken und einem Fahrzeugbrief flüchteten die Einbrecher vermutlich über die Haustür nach draußen und weiter in unbekannte Richtung. Der gestohlene Fahrzeugbrief wurde später durch eine Spaziergängerin im Bereich der Fuldawiesen aufgefunden.
Zeugen, die gestern im Bereich des Tatorts oder im Bereich der Fuldawiesen verdächtige Personen oder Fahrzeuge beobachtet haben, melden sich bitte unter Tel. 0561-9100 beim Polizeipräsidium Nordhessen.
Aus Wut über Rauswurf: Unbekannte Frau schlägt Scheibe von Bus mit Bierflasche ein; Zeugen gesucht
Kassel-Mitte: Vermutlich aus Wut weil sie zuvor aus einem Bus geworfen worden war, hat eine unbekannte Frau am gestrigen Dienstagmittag an der Haltestelle „Am Stern“ in Kassel mit einer Bierflasche eine Scheibe des Busses eingeschlagen. Glücklicherweise waren keine Fahrgäste verletzt worden, die Seitenscheibe im hinteren Bereich des Busses wurde aber komplett zerstört. Die Kasseler Polizei sucht nach Zeugen, die Hinweise auf die Täterin geben können. Es soll sich um eine 35 bis 40 Jahre alte Frau mit normaler Statur und langen dunkelbraunen „verfilzten“ Haaren gehandelt haben, die eine orangefarbene/braune Regenjacke trug.
Ereignet hatte sich die Sachbeschädigung am gestrigen Mittag gegen 13:35 Uhr. Nach derzeitigem Ermittlungsstand war die stark alkoholisiert wirkende Frau am Holländischen Platz in den Linienbus eingestiegen und hatte andere Fahrgäste angepöbelt, weshalb der Fahrer sie schließlich an der folgenden Haltestelle des Busses verwies. Offenbar aus Wut über den Rauswurf schlug die Frau nach dem Aussteigen mit der Bierflasche die Scheibe des noch stehenden Busses ein und flüchtete anschließend in unbekannte Richtung.
Die weiteren Ermittlungen werden bei der Regionalen Ermittlungsgruppe der Kasseler Polizei geführt. Zeugen, die Hinweise auf die Täterin geben können, werden gebeten, sich unter Tel. 0561-9100 bei der Polizei zu melden.
Zoll und Polizei: Gemeinsame Kontrollen gegen vermehrte Zulassungsverstöße bei ausländischen Fahrzeugen
Nachdem in der Vergangenheit immer mehr Fahrzeuge in Nordhessen festgestellt wurden, die über einen längeren Zeitraum ihre ausländische Zulassung beibehalten, obwohl die Nutzer der Fahrzeuge einen festen Wohnsitz in Deutschland begründet haben, wurde durch Mitarbeiter des Hauptzollamts Gießen sowie der Verkehrsdirektion des Polizeipräsidiums Nordhessen ein gemeinsames Konzept erstellt, welches dem entgegenwirken soll.
Die Gründe der Nutzung der Fahrzeuge innerhalb des Bundesgebietes mit ausländischen Zulassungen sind dabei vielfältig. Neben den in den meisten Fällen geringeren Kosten, die für die Kfz-Steuer und Versicherung zu entrichten sind, entsprechen auch nicht alle Fahrzeuge den hier geltenden Vorschriften der Fahrzeugzulassungsverordnung. Verstöße, die im Bundesgebiet begangen werden, lassen sich nur mit hohem Aufwand oder gar nicht ahnden. Ob für diese Fahrzeuge eine aktuelle, noch gültige Versicherung besteht, lässt sich ebenfalls nur mit erhöhtem Aufwand feststellen. Die deutschen Behörden werden natürlich nicht darüber informiert, wenn die Versicherung für diese Fahrzeuge nicht mehr besteht. Bei einem Verkehrsunfall kann dies dazu führen, dass der Unfallgegner auf seinen Kosten sitzen bleibt.
Die Fahrzeuge, deren Eigentümer ihren festen Wohnsitz in Deutschland nicht nur vorübergehend begründet haben, unterliegen in den meisten Fällen der deutschen Steuerpflicht und müssen auch das Zulassungsverfahren durchlaufen. Hierzu gehört auch der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme sowie eine Vorführung zur Hauptuntersuchung. Sofern der Fahrzeughalter im Ausland lebt und das Fahrzeug einem hier lebenden Verwandten oder Bekannten überlassen wird, darf das Fahrzeug durch diesen hier ebenfalls nicht genutzt werden.
Die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamt Gießen (KEV Kassel) sowie Beamte der Direktion Verkehrssicherheit/Sonderdienste des Polizeipräsidiums Nordhessen haben in gemeinsamen Streifenteams bereits an zwei Tagen Kontrollen durchgeführt. An geparkten Fahrzeugen wird ein Flyer mit Informationen des Zolls zur Steuerpflicht in unterschiedlichen Sprachen hinterlassen und die im Bundesgebiet gemeldeten Halter der Fahrzeuge bekommen postalisch eine Aufforderung zur Ummeldung des Fahrzeugs zugestellt. Die gesetzte Frist hierfür beträgt mehrere Wochen, wobei gleichzeitig auf die Folgen der Nichtbeachtung aufmerksam gemacht wird.
Fahrende Fahrzeuge werden angehalten und kontrolliert. Die Kollegen der KEV Kassel prüfen direkt vor Ort, ob eine Nachversteuerung in Betracht kommt, die dann auch erhoben wird. In den anderen Fällen wird eine Kontrollmitteilung an die entsprechenden Sachbearbeiter des Zolls erstellt, die den weiteren Verlauf beobachten und gegebenenfalls später die Kfz Steuer nachträglich erheben. Darüber hinaus werden, soweit die Voraussetzungen gegeben sind, Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Kfz-Steuergesetz eingeleitet.
Bei den beiden bisherigen Kontrollen wurden bereits mehr als 60 Fahrzeuge im Stadtgebiet Kassel festgestellt. Neben den oben genannten Verstößen im Zusammenhang mit der ausländischen Zulassung wurden auch weitere Verstöße festgestellt. Insbesondere wurden Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Pflichtversicherungsgesetz sowie wegen Urkundenfälschung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis oder unter Einfluss berauschender Mittel geahndet.
Weitere gemeinsame Kontrollmaßnahmen sind bereits geplant.