Negativbeispiel für einen Autotransport (Foto)
Waldlaubersheim (ots) – Wie man sein neu oder gebraucht gekauftes Fahrzeug nicht transportieren sollte, demonstrierte ein Kleintransporterfahrer am Montagnachmittag auf der BAB 61. Zunächst fiel der Kleintransporter mit Anhänger den Beamten des Kontrolltrupps für gewerblichen Güter- Personenverkehrs auf, da diese erkennen konnten, dass unter der Plane des Kleintransporters augenscheinlich das Heck eines Pickups herausguckte. Üblicherweise lassen sich auf dieser Art Kleintransporter PKW nur schwer oder gar nicht sichern.
Bei der Kontrolle an der Anschlussstelle Waldlaubersheim bestätigte sich die erste Vermutung: Der auf dem Kleintransporter geladenen PKW war unzureichend gesichert. Da die Zuladung des Kleintransportes im Vergleich zum Gewicht des PKW sehr gering war, wurde der Transporter verwogen.
Dabei stellte sich dann noch heraus, dass die Ladung nicht nur unzureichend gesichert, sondern auch viel zu schwer für den Kleintransporter war. Bei zulässigen 3500 kg brachte der Kleintransporter 4760 kg auf die Waage. Das entspricht einer Überladung von knapp 35%.
So ging es natürlich für den Fahrer nicht weiter. Der PKW musste abgeladen werden und auf den Fahrer kommt nun ein Bußgeldverfahren zu.
59-jährige Frau führt einen Pkw mit 2,74 Promille
Hüffelsheim (ots) – Am 27.11.2023 gegen 17:15 Uhr, fiel ein Pkw in Hüffelsheim mehreren Verkehrsteilnehmern durch seine unsichere Fahrweise auf. Die herbeigerufene Polizei konnte die 59jährige Fahrzeugführerin schließlich in der Straße „In der Liehwiese“ kontrollieren.
Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,74 Promille. Daraufhin wurde durch die kontrollierenden Beamten die Entnahme einer Blutprobe angeordnet und der Führerschein der Frau sichergestellt. Gegen die sichtlich von dem Promillewert überraschten Frau wird des Weiteren ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet.