Einbruch in Gartenlaube
Ludwigshafen (ots) – Unbekannte gelangten in dem Zeitraum vom 09.12.2023 bis 18.12.2023 auf ein Gartengrundstück im Bereich des Brückweges und brachen dort eine Gartenlaube auf. Aus der Gartenlaube wurden ein Stromaggregat und eine Wasserpumpe entwendet.
Der Gesamtschaden wird derzeit auf circa 400 Euro geschätzt. Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Ludwigshafen 1, Telefonnummer 0621 963-2122 oder per E-Mail piludwigshafen1@polizei.rlp.de .
Roller gestohlen
Ludwigshafen (ots) – Unbekannte entwendeten am Montag 18.12.2023 zwischen 14-18 Uhr einen vor einem Wohnhaus in der Sternstraße abgestellten Roller. Der Roller hatte noch einen Wert von 1.200 Euro. Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Ludwigshafen 2, Telefonnummer 0621 963-2222 oder per E-Mail piludwigshafen2@polizei.rlp.de .
Ergebnisse der Kontrollwoche Alkohol und Drogen im Straßenverkehr
Präsidialbereich (ots) – Das Polizeipräsidium Rheinpfalz beteiligte sich vom 11.12.2023 bis zum 17.12.2023 erneut an der europaweiten Kontrollwoche zur Bekämpfung und Verhinderung von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr. In diesem Zeitraum wurde bei den Verkehrskontrollen ein besonderer Schwerpunkt auf Fahrzeugfahrende gelegt, die unter dem Einfluss von Alkohol- oder Drogen standen.
Neben der Erhöhung der Verkehrssicherheit durch die Kontrollen, sollten auch die Risiken von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr erneut ins öffentliche Bewusstsein gerückt werden. Daher führten die Polizistinnen und Polizisten mit allen Kontrollierten auch präventive Gespräche, um Fahrten unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss zu verhindern. Während der Kontrollwoche wurden insgesamt 1909 Fahrzeugführerinnen und -führer kontrolliert.
Dabei stellten die Polizeikräfte 27 Alkoholverstöße und 32 Drogenverstöße fest. Außerdem konnten fünf kontrollierte Personen keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen.
Die Verkehrsunfallstatistiken der vergangenen Jahre zeigt deutlich, dass Alkohol und Drogen im Straßenverkehr nach wie vor relevante Verkehrsunfallursachen darstellen. So kam es im Zuständigkeitsbereich des PP Rheinpfalz im Jahr 2022 zu insgesamt 623 Verkehrsunfällen unter Alkoholeinfluss. Die Zahl der Verkehrsunfälle bei denen eine Drogenbeeinflussung unfallursächlich war belief sich im Gesamtjahr 2022 auf 110.
Vielen ist nicht bewusst, dass im Gegensatz zu Alkohol die konsumierte Droge noch mehrere Tage und abhängig von der Substanz, der Stoffwechseltätigkeit des Konsumenten und der Häufigkeit des Drogenkonsums sogar mehrere Wochen die Fahrtüchtigkeit negativ beeinflussen kann und in strafbarer Menge im Körper nachweisbar ist.
Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin: Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere und begeht eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat. Lassen Sie deshalb immer Ihr Auto stehen, wenn Sie nicht nüchtern sind!
Der Kontrolltag war ein Teil von Maßnahmen des europaweiten Polizeinetzwerks ROADPOL www.roadpol.eu , dessen Ziel es ist, die Zahl der Verkehrsunfallopfer deutlich zu senken.
Das Polizeipräsidium Rheinpfalz mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein ist zuständig für die Sicherheit von rund 900.000 Menschen. Der Dienstbezirk der Behörde mit ihren rund 2.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umfasst auf etwa 2.400 Quadratkilometern die komplette Vorder- und Südpfalz mit den Landkreisen Bad Dürkheim, Germersheim, Rhein-Pfalz-Kreis und Südliche Weinstraße sowie die kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Neustadt a.d.W. und Speyer.
Falsches Gewinnversprechen
Ludwigshafen (ots) – Eine 73-Jährige wurde am Montagvormittag 18.12.2023 von einer unbekannten Person angerufen und über einen angeblichen Gewinn in Höhe von 39.600 Euro. Um den Gewinn zu erhalten sollte sie 900 Euro in Form von Paysafe-Karten an einen Abholer übergeben. Glücklicherweise bekam der Sohn der 73-Jährigen den Betrugsversuch mit, sodass kein finanzieller Schaden entstand.
Beachten Sie die Tipps Ihrer Polizei:
- Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
- Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige
Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900…, 0180…, 0137…). - Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
- Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches.
- Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnr. derVerantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine Antworten.
- Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.
- Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an. Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de).
Wenn Sie einen solchen Anruf erhalten, legen Sie auf und informieren Sie Ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle oder melden Sie den Sachverhalt über unserer Online Wache: www.polizei.rlp.de/de/onlinewache/.
Unsere Präventionsexperten informieren unter der Tel: 0621 963-1515, wie man sich am besten gegen Telefonbetrug schützen kann.