Kaiserslautern: Die Polizei-News

Symbolbild, Polizei, Blaulicht © Polizeipräsidium Südhessen

Tod eines Flüchtlings: Staatsanwaltschaft und Polizei stellen Ermittlungsergebnis vor

Kusel (ots) – Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern und des Polizeipräsidiums Westpfalz

Im November 2023 wurde in einem Waldstück auf dem Gelände der
Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende in Kusel ein Bewohner der Einrichtung,
ein 25-Jähriger türkischer Staatsangehöriger, tot aufgefunden.

Während einer Pressekonferenz der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion am
Donnerstag stellten die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern und das
Polizeipräsidium Westpfalz das Ergebnis des Todesermittlungsverfahrens vor.

Der Verstorbene wurde durch einen Bewohner der Einrichtung am 4. November 2023
auf dem Gelände hinter der Turnhalle in einem Waldstück gefunden. Bei der
Polizei ging die Meldung um 08:32 Uhr telefonisch ein. In der Folge nahm die
Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Westpfalz die Ermittlungen auf, und zwar
im Rahmen eines sogenannten Todesermittlungsverfahrens. Die Strafprozessordnung
schreibt ein solches Todesermittlungsverfahren immer dann vor, wenn es
Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod gibt. Dies war hier zweifelsfrei
der Fall, da die Leiche mit einem Gürtel um den Hals an einem Baum lehnte.

Ziel eines Todesermittlungsverfahrens ist, herauszufinden, ob Anhaltspunkte für
ein strafrechtliches Fremdverschulden bestehen. Es handelt sich also um kein
strafrechtliches Ermittlungsverfahren, das wegen eines bestimmten Vorwurfs gegen
eine konkrete Person oder gegen Unbekannt geführt wird, sondern um eine
Vorprüfung, ob es überhaupt Anhaltspunkte für einen strafrechtlichen Vorwurf
gibt.

Ein solches Todesermittlungsverfahren haben Staatsanwaltschaft und Polizei
durchgeführt und abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft hat ihre abschließende
Entscheidung getroffen. Diese lautet, dass die Ermittlungen keine Anhaltspunkte
für ein Fremdverschulden ergeben haben.

Die Grundlage für diese Entscheidung sind die Ergebnisse der inzwischen
abgeschlossenen Ermittlungen. Die polizeiliche Leichenschau und Aufnahme der
Situation beim Auffinden der Leiche sowie die am 9. November 2023 durch die
Rechtsmedizin der Universität des Saarlandes durchgeführte Obduktion haben keine
Hinweise auf eine körperliche Auseinandersetzung zutage gefördert. Die Befunde
sind mit einem Suizid durch Erhängen vereinbar.

Die rechtsmedizinischen Untersuchungen umfassten eine toxikologische
Untersuchung auf zentral-nervös wirksame Stoffe, um herauszufinden, ob der
25-Jährige durch andere im Zustand einer aufgehobenen oder erheblich
eingeschränkten Handlungsfähigkeit zu Tode gebracht worden sein könnte. Dafür
wurden keine Anhaltspunkte gefunden.

Die Ermittlungen im persönlichen Umfeld des Verstorbenen und die Auswertung
seiner Handykommunikation ergaben, dass es ihm psychisch nicht gutging und er
sich kurz vor seinem Tod am Ende seiner Kraft sah. Anhaltspunkte dafür, dass der
Verstorbene durch fremde Hand gewaltsam zu Tode gekommen sein könnte, haben die
Ermittlungen nicht ergeben.

Gegenstand der Ermittlungen war auch, ob Anhaltspunkte dafür existieren, dass
der Verstorbene strafrechtlich schuldhaft in einen Suizid getrieben worden sein
könnte. Solche Anhaltspunkte gibt es nach dem Ergebnis der Ermittlungen nicht.
Die Gründe dafür, dass sich der 25-Jährige am Ende seiner Kraft sah, betrafen
nach dem Ergebnis der Ermittlungen den privaten Bereich und haben keinen
Zusammenhang zu der Unterbringung in der Aufnahmeeinrichtung.

Der 25-Jährige war mit seiner Wohnsituation in der Aufnahmeeinrichtung zwar
nicht zufrieden, warf selbst jedoch, soweit dies durch die Ermittlungen
festgestellt werden konnte, der Einrichtung kein schuldhaftes Verhalten vor.
Grund für die Unzufriedenheit war, dass die Einrichtung seinen Wunsch, sich
nicht mit Fremden ein Zimmer teilen zu müssen, mangels Ressourcen nicht erfüllen
konnte.

Vor dem bisher geschilderten Hintergrund ist folgender Vorfall relevant: Am 20.
Juli 2023 kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung mit einem Mitarbeiter des
Sozialdienstes und einem Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes der Einrichtung, in
deren Folge der Mann in die Psychiatrie eingewiesen wurde. Als er am 21. Juli
2023 aus der Psychiatrie wieder entlassen wurde, vergewisserte sich die
Einrichtung über den Arztbrief, dass keine Eigengefährdung und keine
Fremdgefährdung bestand. Vorsorglich wies sie ihn in eine andere Unterkunft
innerhalb der Aufnahmeeinrichtung ein, um ein Zusammentreffen mit dem
Mitarbeiter des Sozialdienstes zu vermeiden. Später, am 4. August 2023, erklärte
der Verstorbene selbst gegenüber der Polizei, er sei alkoholisiert gewesen und
auch aus diesem Grund nach dem Vorfall in die Psychiatrie eingewiesen worden.
Mit dem Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes habe er sich danach getroffen und
Frieden geschlossen. Der Mitarbeiter des Sozialdienstes sei bei diesem Gespräch
auch dabei gewesen, mit diesem habe er auch gesprochen.

Die Auswertung des Handys des Verstorbenen hat keine Hinweise dafür erbracht,
dass er sich durch das Personal des Sicherheitsdienstes der Einrichtung bedroht
oder sich durch die Leitung der Einrichtung in Bezug auf die Unterbringung
schikaniert fühlte.

Am 17. Oktober 2023 wurde der 25-Jährige durch den Sicherheitsdienst als
abgängig gemeldet, da er bei Kontrollgängen nicht mehr in der Unterkunft
festgestellt wurde. Die Meldung einer Abgängigkeit ist nicht gleichzusetzen mit
einer Vermisstenmeldung. Die Bewohner der AfA dürfen sich grundsätzlich frei
bewegen.

In Deutschland gelten Personen als vermisst, wenn sie ihren gewohnten
Lebenskreis verlassen haben, ihr Aufenthalt unbekannt ist und für sie eine
Gefahr für Leib oder Leben angenommen werden kann, zum Beispiel als Opfer einer
Straftat, bei einem Unglücksfall, bei Hilflosigkeit oder Selbsttötungsabsicht.
Bei Minderjährigen, also Kindern und Jugendlichen (bis einschließlich 17
Jahren), wird aufgrund des Alters immer eine Gefahr für Leib oder Leben
angenommen.

Ein mutmaßliches Familienmitglied erkundigte sich am 17. Oktober 2023 durch
einen Sprachmittler, in einem anderen Kontext bei der Polizei Kusel nach dem
Unterkunftsbewohner. Der Hinweis auf eine Suizidabsicht wurde nicht gegeben und
es wurde auch keine Vermisstenmeldung aufgegeben. Vielmehr wurde darum gebeten,
den Mann zu informieren, dass er sich bei seiner Familie melden solle. Die
Nachricht konnte durch die Polizei nicht übermittelt werden, da der
Unterkunftsbewohner nicht auf seinem Zimmer angetroffen wurde. Mitbewohner
wurden daher gebeten, dem Mann auszurichten, dass er sich mit der Polizei in
Verbindung setzen solle. Hinweise oder Anhaltspunkte, die für einen
Vermisstenfall sprechen, lagen der Polizei nicht vor.

Die Polizei erhielt am 4. November 2023 Kenntnis von dem Suizid eines
Unterkunftsbewohners. Bis dahin war der 25-Jährige der Polizei nicht als
vermisst gemeldet worden.

Letztlich ist festzustellen, dass nach allen Erkenntnissen von einem Suizid
auszugehen ist. Alle bekannten Tatsachen sprechen für eine Selbsttötung, und die
Ermittlungen haben keine Anhaltspunkte für etwas Anderes zutage gefördert. Der
Suizid ist eine persönliche Tragik, dessen mutmaßliche Gründe grundsätzlich
nicht veröffentlicht werden, um die Privatsphäre zu schützen. Deshalb werden die
Ermittlungsergebnisse auch nur wie vorstehend begrenzt bekannt gegeben, soweit
das öffentliche Interesse an dem Fall es rechtfertigt.

Hinweis:

Wir berichten nur in Ausnahmefällen über Suizide, um keinen Anreiz für
Nachahmung zu geben. Wer das Gefühl hat, an einer Depression zu leiden oder sich
in einer scheinbar ausweglosen Lebenssituation zu befinden, sollte nicht zögern,
Hilfe anzunehmen. Für Menschen in Krisensituationen und deren Angehörige gibt es
eine Reihe von Anlaufstellen, unter anderem die kostenlose Hotline der
Telefonseelsorge, 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 sowie 116 123. Die
Telefonseelsorge berät kostenfrei und in jeder Hinsicht anonym.

Menschen islamischen Glaubens können sich an das muslimische Seelsorgetelefon
wenden. Es ist ebenfalls kostenfrei und anonym rund um die Uhr unter der
Rufnummer 030 443 509 821 zu erreichen. stakl/ppwp

Versuchter Einbruch

In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch kam es in der Bremerstraße zu einem Einbruchversuch. Unbekannte Täter machten sich daran die Hauseingangstür eines Mehrfamilienhauses aufzuhebeln – ohne Erfolg. Der an der Tür entstanden Sachschaden schätzt die Polizei auf etwa 500 Euro. Die Ermittlungen dauern an. Verdächtige Wahrnehmungen oder Hinweise nimmt die Polizei unter der Telefonnummer 0631 369-2620 entgegen. |pet

Ladendieb auf frischer Tat ertappt

Am Mittwochnachmittag meldete ein Geschäft in der Fackelstraße der Polizei einen Diebstahl. Ein Mitarbeiter hatte einen 26-jährigen Mann dabei beobachtet, als er ein Parfüm in seiner Jackentasche verschwinden ließ und den Laden, ohne zu bezahlen verlassen wollte. Hierbei sprach ihn der Mitarbeiter an und verständigte die Polizei. Das rund 80 Euro teure Parfüm blieb im Geschäft. Gegen den 26-Jährigen wurde ein Strafverfahren eingeleitet. |pet

Versuchter Einbruch

In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch kam es in der
Bremerstraße zu einem Einbruchversuch. Unbekannte Täter machten sich daran die
Hauseingangstür eines Mehrfamilienhauses aufzuhebeln – ohne Erfolg. Der an der
Tür entstanden Sachschaden schätzt die Polizei auf etwa 500 Euro. Die
Ermittlungen dauern an. Verdächtige Wahrnehmungen oder Hinweise nimmt die
Polizei unter der Telefonnummer 0631 369-2620 entgegen. |pet

Ladendieb auf frischer Tat ertappt

Am Mittwochnachmittag meldete ein Geschäft in der
Fackelstraße der Polizei einen Diebstahl. Ein Mitarbeiter hatte einen
26-jährigen Mann dabei beobachtet, als er ein Parfüm in seiner Jackentasche
verschwinden ließ und den Laden, ohne zu bezahlen verlassen wollte. Hierbei
sprach ihn der Mitarbeiter an und verständigte die Polizei. Das rund 80 Euro
teure Parfüm blieb im Geschäft. Gegen den 26-Jährigen wurde ein Strafverfahren
eingeleitet. |pet

Automat hält Aufbruchsversuch stand

Ruthweiler (Kreis Kusel) (ots) – Durch einen Zeugen wurde am Mittwoch der
versuchte Aufbruch eines Zigarettenautomaten in der Hauptstraße gemeldet.

Einsatzkräfte sicherten vor Ort Spuren und leiteten ein Ermittlungsverfahren
ein. Nach erster Einschätzung kam bei der Tat auch ein Winkelschleifer zum
Einsatz. Der Tatzeitraum konnte noch nicht näher eingegrenzt werden. Die Polizei
bittet daher um Zeugenhinweise: Wer kann Hinweise zum Tatzeitraum geben und wer
hat im Umfeld des Tatortes verdächtige Wahrnehmungen gemacht? Hinweise werden
unter der Telefonnummer 06381/919-0 oder per E-Mail an pikusel@polizei.rlp.de
entgegen genommen.|pikus