Zeuge meldet betrunkenen Fahrzeugführer
Schifferstadt (ots) – Am Montag 05.02.2024 gegen 16:30 Uhr teilte ein Zeuge mit, dass eine männliche Person, mit welcher es zu Streitigkeiten im Gewerbegebiet in kam, alkoholisiert mit dem PKW weggefahren sei. Der 61-jährige Fahrer konnte kurz danach an seiner Wohnanschrift angetroffen werden.
Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,3 Promille. Nach den Angaben des Mannes habe er daheim nach der Fahrt Alkohol konsumiert. Zur Feststellung, ob der Herr während der Fahrt alkoholisiert war, erfolgten zwei Blutproben. Seitens der Rechtsmedizin kann somit eine gerichtsverwertbare Rückrechnung des Blutalkoholwertes zum Zeitpunkt der Fahrt erfolgen.
Vorsicht vor Betrügern – Aktuelle Warnmeldung
Schifferstadt (ots) – Aktuell kommt es in Schifferstadt vermehrt zu betrügerischen Anrufen, bei denen unbekannte Personen z.B. Notlagen von angeblichen Angehörigen vortäuschen (sogenannte Schockanrufe), falsche Gewinnversprechen abgeben oder sich fälschlicherweise als Amtsträger wie Staatsanwälte oder Polizeibeamte ausgeben.
Mit geschickter Gesprächsführung verunsichern und manipulieren sie ihre Opfer derart, dass sie teilweise sehr hohe Geldbeträge und Wertgegenstände an die Täter überweisen oder sogar persönlich übergeben. Und es kann jeden treffen. Denn die Täter agieren äußerst geschickt und skrupellos. Dabei passen sie ihre Gesprächstaktiken und Vorgehensweisen ständig an.
Deshalb benötigen wir jetzt Ihre Mithilfe! Haben Sie gerade in Schifferstadt etwas Ungewöhnliches beobachtet? Kam Ihnen gerade etwas komisch vor? Haben Sie den Verdacht, dass in Ihrem Umfeld ein solcher Betrugsfall aktuell stattfinden könnte? Dann verständigen Sie bitte umgehend die Polizei!
Sind Sie z. B. Taxifahrerin oder Taxifahrer und fahren gerade eine ältere Person zu einer Bank, weil diese Geld abheben möchte? Oder sind Sie Mitarbeiterin oder Mitarbeiter einer Bank und sollen einer älteren Person einen ungewöhnlich hohen Geldbetrag von ihrem Konto auszahlen? Die Situation kommt Ihnen verdächtig vor? Dann rufen Sie bitte die 110! Im besten Fall stellt sich der Sachverhalt als harmlos heraus. Im Zweifelsfall könnten Sie aber auch eine Straftat vereiteln und Mitbürgerinnen und Mitbürger vor großem Schaden bewahren. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!