Fahrscheinkontrolle endet in der JVA
Mainz (ots) – Am Abend des 15. Februar 2024 wurde die Bundespolizei in Mainz durch einen Zugbegleiter zur Unterstützung bei der Feststellung der Personalien gerufen, da ein Mann ohne den erforderlichen Fahrschein den Zug nutzte. Bei der Kontrolle des Mannes stellten die Polizisten fest, dass gegen den 29-jährigen Somalier ein Haftbefehl wegen Diebstahls bestand.
Da der Mann die Geldstrafe von 384,50 Euro nicht bezahlen konnte, wurde er zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen in die Justizvollzugsanstalt in Rohrbach verbracht.
Außerdem konnte ermittelt werden, dass sich der Mann unerlaubt in Deutschland aufhält. Die zuständige Ausländerbehörde wurde über den Sachverhalt informiert. Den 29-Jährigen erwartet nun ein Strafverfahren wegen des unerlaubten Aufenthaltes im Bundesgebiet.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern
Handydiebstähle an Rosenmontag – Ortungen im Ausland
Mainz-Schillerplatz (ots) – Es ist nicht ungewöhnlich, dass es zu Taschendiebstählen bei Großveranstaltungen kommt. Ungewöhnlich ist jedoch die Anzahl und die von den Eigentümern durchgeführte Ortungen. Insgesamt wurden bis heute etwa 30 Diebstähle von Smartphone gemeldet. Alle an Rosenmontag, alle auf dem Schillerplatz und in den allermeisten Fällen waren es IPhones der neueren Generationen. Einen verwertbaren Täterhinweis oder eine Personenbeschreibung konnte bislang keiner der geschädigten Personen abgeben.
Durch einige Nutzer wurden Ortungen durchgeführt, welche einen Standort des eigenen Handys im europäischen Ausland ergaben. Details hierzu können zunächst aus ermittlungstaktischen Gründen nicht veröffentlicht werden.
Das Mainzer Kriminalkommissariat für Eigentumsdelikte hat in der Sache die Ermittlungen übernommen und bittet weitere Geschädigte, die bislang keine Anzeige erstattet haben, dies unbedingt noch zu machen. Die Polizei kann über die in einem Fahndungssystem ausgeschriebenen Gerätedaten gestohlene Handys, beim Auffinden dem ehemaligen Besitzer zuordnen und später dann auch wieder aushändigen.
Die Anzeigen könnt ihr bequem von zu Hause aus online erstatten unter www.polizei.rlp.de/onlinewache
Bei der Anzeigenaufgabe ist es wichtig, dass der Tatzeitpunkt und der Tatort möglichst genau eingegrenzt werden können. Zudem muss die genaue Modellbezeichnung des Handys und die IMEI angegeben werden. Bei der IMEI handelt es sich um eine Identifikationsnummer der Handys. Diese steht auf dem Kaufvertrag, oftmals auf der Handyverpackung oder man sieht sie durch die Eingabe von *#06# auf dem Wählfeld.
Wurde das Handy vom Besitzer schon geortet? Wenn ja, wo und zu welchem Zeitpunkt.
Und: Wie sah ihr Kostüm aus bzw. als was waren sie am Tattag verkleidet? Doch warum will die Polizei sowas wissen bzw. warum ist das für die Ermittlungen wichtig? Durch Videoaufnahme, Handyvideo usw. die sicherlich etliche Male an Rosenmontag auf dem Schillerplatz angefertigt wurden, würde sich der oder die Bestohlene deutlich leichter identifizieren lassen und man könnte so die Täter im Umfeld suchen.
Zusammengefasst, was sollte in die Anzeigenerstattung:
- Gerätebezeichnung/IMEI
- Tatort/Tatzeit möglichst genau
- Ortung. Wenn ja, wann und wo
- Täterbeschreibung
- Welches Kostüm habe ich getragen
Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten, sich mit der Kriminalpolizei Mainz unter der Rufnummer 06131/ 65-3633 in Verbindung zu setzen.
Kreis Mainz-Bingen
Mann mit U-Haftbefehl in Regionalbahn festgestellt
Bingen (ots) – Am Donnerstagmorgen 15.02.2024, kontrollierten Bundespolizisten in der Regionalbahn von Bingen nach Mainz einen Mann. Im Verlauf der polizeilichen Kontrolle stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann ein Untersuchungshaftbefehl wegen Beleidigung und Körperverletzung bestand.
Damit nicht genug, aufgrund von einer begangenen Körperverletzung, dem Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen, einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie dem Vortäuschen einer Straftat wurde der 35-jährige Deutsche zudem von der Staatsanwaltschaft Wiesbaden zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.
Nach Abschluss der Maßnahmen durch die Bundespolizei wurde der Mann an die Kollegen des PP Westhessen des Bereich Zentralgewahrsam übergeben. Von dort aus wurden die Vorführung beim zuständigen Amtsgericht sowie weitere Maßnahmen veranlasst.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern
Berauschte Fahrt ohne Fahrerlaubnis
Bingen (ots) – Am 16.02.2024 gegen 12:35 Uhr kontrollierte eine Streife der Polizei Bingen am Rupertsberg den 36-jährigen Fahrer eines fahrerlaubnispflichtigen Kleinkraftrads. Der Fahrer gab zunächst an seinen Führerschein zu Hause vergessen zu haben, was jedoch noch vor Ort widerlegt werden kann. Der Beschuldigte war der Polizei bereits hinlänglich bekannt, die Existenz eines Führerscheins eine Lüge.
Neben dem Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wird sich der Fahrer auch wegen fahren unter Drogeneinfluss verantworten müssen. Ein im Rahmen der Kontrolle durchgeführter Drogenschnelltest reagierte positiv auf die Stoffgruppe der Amphetamine. Dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen und der Fahrzeugschlüssel sichergestellt.