Festnahmeerfolg von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei nach Raubstraftaten in Hanau und naher Umgebung
Hanau und Main-Kinzig-Kreis (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hanau und des Polizeipräsidiums Südosthessen von Donnerstag, 29. Februar 2024
Umfangreiche Ermittlungen in zwei Verfahrenskomplexen
(fg) Nach mehreren Raubstraftaten in der Hanauer Innenstadt sowie in der nahen Umgebung können die Staatsanwaltschaft Hanau sowie die Kriminalpolizei Hanau einen Ermittlungserfolg verzeichnen. Am Donnerstagmorgen mündeten die umfangreichen Ermittlungen, es handelt sich um zwei Verfahrenskomplexe, in den Festnahmen von insgesamt fünf Tatverdächtigen. Intensive Ermittlungsarbeit und die kurzen Wege zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei im Haus des Jugendrechts in Hanau führten letztlich dazu, dass am Donnerstagmorgen Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Hanau vollstreckt und fünf Tatverdächtige vorläufig festgenommen werden konnten.
Erster Verfahrenskomplex: Gruppierung von Heranwachsenden und Jugendlichen offenbar für Vielzahl an Raubüberfällen verantwortlich
Seit Jahresbeginn ereigneten sich hauptsächlich im Bereich der Stadt Hanau vermehrt Raubüberfälle auf Bars und Spielotheken. Zudem kam es bereits seit Mitte des letzten Jahres und insbesondere um die Weihnachtszeit 2023 zu einer signifikanten Häufung von Straßenraubdelikten. Die Ermittlungen der aufgrund dieser Vorfälle gegründeten polizeilichen Arbeitsgruppe, welche an das Haus des Jugendrechts in Hanau angegliedert ist, konzentrierten sich auf eine Gruppierung von Heranwachsenden und Jugendlichen.
Aufgrund der intensiven sowie umfangreichen Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft Hanau, der Arbeitsgruppe und des Kommissariats 11 der Polizeidirektion Main-Kinzig konnten Haftbefehle sowie Durchsuchungsbeschlüsse erwirkt werden. Diese wurden am Donnerstagmorgen vollstreckt.
Die Tatverdächtigen sind alle zwischen 16 und 24 Jahre alt und in Hanau wohnhaft. Derzeit werden den Verdächtigen 14 Taten zur Last gelegt. Darunter befinden sich unter anderem die schweren Raubüberfälle auf eine Bar in der Steinheimer Straße am 10. Januar 2024 und am 21. Januar 2024 sowie eine Spielhalle in Erlensee am 20. Januar 2024. Des Weiteren umfasst der Verfahrenskomplex Raubstraftaten im öffentlichen Raum: So wurde zum Beispiel Anfang Februar 2024 ein Radfahrer in der Straße „Im Grund“ seiner Wertsachen beraubt.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand kommen die Mitglieder der Gruppierung als Tatverdächtige / Mittäter für zahlreiche Raubstraftaten in Betracht. Die Raubüberfälle sollen teilweise vorgeplant und entsprechend umgesetzt worden sein. Teilweise dürfte es sich gerade im Bereich der Straßenraubdelikte aber auch um die kurzfristige Umsetzung eines Raubüberfalles als „Gelegenheitstat“ gehandelt haben. Zudem sollen auch weitere Straftaten in verschiedenen Deliktsfeldern (Betäubungsmittelkriminalität, Diebstahl von Fahrrädern, Körperverletzungsdelikte, Eigentumskriminalität, Einbruchsdiebstahl aus Autos) durch die Gruppierung begangen worden sein.
Mittlerweile wurde durch das Amtsgericht Hanau die Untersuchungshaft bezüglich zwei Tatverdächtigen angeordnet, für die bereits im Vorfeld Haftbefehle erwirkt werden konnten. Bei einem weiteren Tatverdächtigen wurde der Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Die richterliche Vorführung für einen vierten Tatverdächtigen, der aufgrund der Ergebnisse der Wohnungsdurchsuchung ebenfalls vorläufig festgenommen wurde, steht für Freitag, den 01.03.2024, an.
Zweiter Verfahrenskomplex: Mutmaßlicher Einzeltäter vorläufig festgenommen
Der weitere Verfahrenskomplex, welcher drei schwere Raubüberfälle, die durch einen männlichen Einzeltäter unter Einsatz einer Schusswaffe Anfang des Jahres begangen worden sein sollen, wird federführend durch das Kommissariat 11 in Hanau bearbeitet. Am Montagmorgen nahm die Polizei einen 21 Jahre alten Hanauer vorläufig fest. Dieser soll für die Raubüberfälle auf einen Schnellimbiss in der Lamboystraße am 5. Januar 2024, eine Spielothek in der Friedrich-Engels-Straße am 6. Januar 2024 sowie eine Spielhalle in der Straße „Am Frankfurter Tor“ am 9. Januar verantwortlich sein. Beim Überfall auf die Spielothek in der Friedrich-Engels-Straße handelte es sich um einen versuchten Raubüberfall. Im Rahmen dieses Komplexes hatten die Staatsanwaltschaft Hanau sowie die Kriminalpolizei Hanau eine Öffentlichkeitsfahndung veröffentlicht. Nach aktuellem Stand gehen die Ermittler davon aus, dass es sich bei der abgebildeten Person um den am Donnerstagmorgen vorläufig festgenommenen 21-Jährigen handelt.
Durch die enge Zusammenarbeit der beteiligten Akteure – Staatsanwaltschaft Hanau, Kommissariat 11 in Hanau sowie Unterstützungskräfte und die eingerichtete Arbeitsgruppe – konnten Durchsuchungsbeschlüsse und ein Haftbefehl erwirkt werden. Diese wurden ebenfalls am Donnerstagmorgen vollstreckt. Auch hier wurde durch das Amtsgericht Gelnhausen die Untersuchungshaft für den 21-Jährigen Täter angeordnet.
Falsche Staatsanwältin macht mit Schockanruf in Büdingen Kasse – Zeugen der Geldübergabe in Hanau gesucht
Friedberg (ots)
Büdingen – Hanau – Frankfurt: Mit der perfiden Masche des sogenannten Schockanrufes erleichterten Betrüger gestern Nachmittag eine Büdinger Familie um mehr als 80.000 Euro. Eine Geldübergabe an einen Boten fand in der Krämerstraße in Hanau statt.
Gegen Mittag klingelte in dem Büdinger Haushalt das Telefon. Die Anruferin gab sich als Hanauer Staatsanwältin aus und erklärte, dass der erwachsene Sohn der Familie festgenommen worden sei. Er habe einen Verkehrsunfall mit einem Toten verursacht und sei bei seiner anschließenden Flucht vom Unfallort von der Polizei festgenommen worden, so die vermeintliche Staatsanwältin. Sie erklärte weiter, dass ein fünfstelliger Eurobetrag als Kaution hinterlegt werden müsse, um den Sohn aus der Haft auszulösen. Die Familie organisierte den geforderten Betrag. Die Staatsanwältin lotste die Mutter des mutmaßlich Festgenommenen mit dem Geld nach Hanau in die Krämerstraße, wo sie den Betrag zwischen 12.50 Uhr und 13.30 Uhr aus ihrem roten Seat Ibiza mit BÜD-Kennzeichen heraus einem Boten übergab. Die Staatsanwältin hielt ununterbrochen telefonischen Kontakt mit der Mutter, den die Betrügerin auch nach der Übergabe bis zur Rückkehr nach Büdingen aufrechthielt. Dort angekommen erweiterte die falsche Staatsanwältin die Forderung nochmals um einen fünfstelligen Eurobetrag und lotste die Mutter zu einer Übergabe nach Frankfurt, wo auch der Sohn aus der Haft entlassen werden sollte. Gegen 17.00 Uhr nahm dort derselbe Mann wie in Hanau auch diesen Betrag entgegen. Der Sohn tauchte allerdings nicht auf. Erst später, bei einem persönlichen Kontakt mit dem Sohn, fiel der Betrug auf.
Der Bote, der die Beträge in der Hanauer Krämerstraße und in Frankfurt von der Mutter entgegennahm, hatte eine normale bis kräftige Statur, war etwa 30 Jahre alt und ca. 180 cm groß. Er trug einen schwarzen Vollbart und sprach gebrochen Deutsch. Bekleidet war er mit einer schwarzen Jacke mit Kapuze, einem schwarzen Pullover sowie einer schwarzen Jogginghose.
Die Ermittler der Kriminalpolizei suchen Zeugen in Hanau und fragen:
- Wer hat die Geldübergabe, aus einem roten Seat Ibiza mit
BÜD-Kennzeichen heraus, in Hanau in der Krämerstraße gestern
Nachmittag zwischen 12.50 Uhr und 13.30 Uhr beobachtet?
Hinweise nimmt die Polizeistation Friedberg unter Tel.: (06031) 6010 entgegen.
Um nicht Opfer dieser Betrugsmasche zu werden, geben die Ermittler folgende Tipps:
- Sobald Ihr Gesprächspartner Geld von Ihnen fordert, beenden Sie
einfach das Gespräch und informieren Sie die Polizei, - Ziehen Sie eine dritte, Ihnen bekannte Person hinzu.
- Vergewissern Sie sich, ob der geschilderte Sachverhalt wirklich
zutrifft und rufen Sie die betroffene Person unter der bisher
bekannten und benutzten Nummer an. Dieser Anruf enttarnt die
Betrugsmasche sofort. - Geben Sie keine Details zu ihren familiären oder finanziellen
Verhältnissen preis. - Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen.