Cannabisgesetz (CanG) seit 1. April in Kraft- Fahren unter Einfluss von berauschenden Mitteln gehört zu den wesentlichen Unfallursachen: Sensibilisierung im Hinblick auf Teilnahme am Straßenverkehr
Seit 1. April ist das neue Cannabisgesetz in Kraft getreten, welches Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen streicht und Anbau, Besitz sowie die Abgabe unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert.
Achtung bei Cannabiskonsum in Verbindung mit dem Straßenverkehr
Die Entkriminalisierung von Cannabis bedeutet jedoch nicht, dass damit die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von THC unproblematisch wird. Die aktuellen rechtlichen Konsequenzen haben weiterhin Bestand.
Cannabis stellt, ebenso wie Alkohol, ein Rauschmittel dar, welches die Sinne trübt und die Reaktionsfähigkeit beeinflusst.
Für das Führen von Fahrzeugen ist durch die Grenzwertkommission und Rechtsprechung aktuell ein Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum festgelegt. Wird dieser Wert überschritten und im Körper nachgewiesen, was noch mehrere Tage nach Genuss möglich ist, drohen – selbst wenn die Fahrt nur als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird – eine Geldbuße, ein Punkteeintrag sowie die Verhängung eines Fahrverbotes. Im Falle eines Verkehrsunfalls ist zudem eine zivilrechtliche Regressnahme zu erwarten.
Verkehrstauglichkeit nach dem Konsum von Cannabis schwer einzuschätzen
Die polizeilichen Feststellungen bei folgenlosen Fahrten unter Einfluss von Betäubungsmitteln in der Vergangenheit zeigen, dass die Konsumentinnen und Konsumenten die Gefahren einer solchen Verkehrsteilnahme häufig nicht hinreichend im Blick haben. Insbesondere ist es kaum möglich zu wissen, wie viel THC nach einem Konsum noch im Blut ist, denn die negativen Wirkungen auf die Fahrtüchtigkeit sind auch noch lange nach dem Konsum vorhanden.
Sollten sich nach dem Konsum von Cannabis und einer anschließenden Teilnahme am Straßenverkehr noch dazu Auffälligkeiten bei den Fahreigenschaften oder Ausfallerscheinungen bei der Person ergeben, wird eine solche Fahrt sogar als Straftat gewertet. Das gilt nicht nur für Autofahrten, sondern für alle Fahrzeuge, beispielsweise auch Fahrräder und E-Scooter. In der Konsequenz kann die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen werden. Die Wiedererteilung kann in solchen Fällen erst nach einer Sperrfrist und bestandener Medizinisch-Psychologischer Untersuchung erfolgen.
Verstärkte Kontrollen durch die Polizei
Um größtmögliche Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, wird die hessische Polizei in der kommenden Zeit vermehrt Kontrollen im Hinblick auf Alkohol und Drogen im Straßenverkehr durchführen und in vielen präventiven Gesprächen Verkehrsteilnehmer im Hinblick auf die entsprechenden Gefahren sensibilisieren. Die Unfallursache Alkohol und Drogen am Steuer soll hierdurch bekämpft und das Entdeckungsrisiko für Personen, die sich berauscht ans Steuer ihres Fahrzeugs setzen, hoch gehalten werden, um so für mehr Sicherheit für alle zu sorgen.
Kostenlose Codierung von Fahrrädern und E-Scootern der Polizei in Eschborn
Hofheim (ots)
Der Präventionsrat der Stadt Eschborn bietet in Zusammenarbeit mit der Polizei am 17.04.2024 eine kostenlose Codierung von Fahrrädern und E-Scootern sowie eine Seniorenberatung an.
Zwischen 12 bis 20 Uhr können Bürgerinnen und Bürger das Angebot an der Polizeistation in Eschborn, Hauptstraße 300 nutzen. Bei der Codierung wird eine einmalige Nummer auf den Rahmen graviert. Rahmen aus Carbon oder ultraleichte Rennradrahmen sind nicht für die Gravur geeignet.
Interessierte werden gebeten, sich bis zum 16.04.2024 per E-Mail an Pst.Eschborn.PPWH@polizei.hessen.de mit dem Betreff „Fahrradcodierung 17.04.“ und der Angabe ihres Namens und der Anzahl der zu codierenden Fahrzeuge anzumelden. Daraufhin erhalten sie Formulare sowie einen Termin. Zur Codierung sind ein Eigentumsnachweis mit Namen und Anschrift des Eigentümers sowie ein Ausweisdokument vorzulegen.
Ziel der gemeinsamen Aktion von Präventionsrat und Polizei ist es, Fahrrad- und E-Scooterdiebstählen vorzubeugen. Ein codiertes Fahrzeug ist für Diebe unattraktiv. Sollte es nach einem Diebstahl aufgefunden werden, ist eine schnelle Zuordnung zu dem rechtmäßigen Eigentümer oder der Eigentümerin möglich.
Fahrraddiebe festgenommen,
Liederbach-Oberliederbach, Auf den Gänsewiesen, Mittwoch, 03.04.2024, 2.45 Uhr
(ro)In der vergangenen Nacht konnten in Liederbach-Oberliederbach zwei flüchtige Fahrraddiebe festgenommen werden. Gegen 02:45 Uhr meldete ein aufmerksamer Zeuge zwei Personen, die an einem Rolltor einer Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses in der Straße „Auf den Gänsewiesen“ hantierten. Die alarmierten Einsatzkräfte konnten einen 27-jährigen Mann auf einem hochwertigen Elektrofahrrad beim Verlassen der Tiefgarage beobachten und nach kurzer Nachfahrt festnehmen. Bei der Durchsuchung des mitgeführten Rucksacks wurde typisches Aufbruchswerkzeug aufgefunden und sichergestellt. Im Rahmen der Fahndung konnte eine weitere Polizeistreife einen zweiten 20-jährigen Täter, ebenfalls auf einem hochwertigen E-Bike, festnehmen. Beide Männer wurden zwecks polizeilicher Maßnahmen zur Dienststelle gebracht. Bei dem 20-Jährigen schlug ein freiwillig durchgeführter Drogenvortest positiv auf ein Betäubungsmittel an; zudem lag noch ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt vor. Der Mann wurde im Anschluss einer Justizvollzuganstalt zugeführt. Der 27-Jährige wurde nach den polizeilichen Maßnahmen nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft entlassen. Die hochwertigen Elektrofahrräder im Wert von über 10.00 Euro wurden sichergestellt. Nach ersten Ermittlungen sollen die beiden Fahrraddiebe zuvor versucht haben in weitere Tiefgaragen in Kelkheim in den Straßen „Auf den Gänsewiesen“ und „An den Hofgärten“ einzudringen. Entsprechende Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet.
Zigarettenautomat aufgebrochen,
Kriftel, Mönchhofstraße, Montag, 01.04.2024 Uhr, 18 Uhr bis Dienstag, 02.04.2024, 9.20 Uhr
(ro)Unbekannte haben in der Nacht auf Dienstag in Kriftel einen Zigarettenautomaten aufgebrochen. Die Täter öffneten gewaltsam einen Automaten in der Mönchhofstraße und entwendeten daraus Zigaretten und Bargeld. Sie konnten unerkannt flüchten. Die genaue Höhe des Stehlguts ist noch nicht bekannt. Am Automaten entstand Sachschaden in Höhe von circa 500 Euro. Die Polizeistation Hofheim hat die Ermittlungen aufgenommen und nimmt Hinweise unter der Rufnummer (06192) 2079-0 entgegen.
Einbruch in Wohnhaus,
Hattersheim-Okriftel, Wehrstraße, Dienstag, 02.04.2024, 18.30 Uhr bis 21.50 Uhr
(ro)Im Hattersheimer Stadtteil O-Kriftel haben Einbrecher am Dienstagabend ein Wohnhaus aufgesucht. Sie drangen gewaltsam über ein Fenster in das Einfamilienhaus in der Wehrstraße ein und durchsuchten das Anwesen. Sie flüchteten mit einem Kassettentresor. Der entstandene Schaden beläuft sich auf 1.000 Euro. Täterhinweise liegen nicht vor. Sachdienliche Hinweise nimmt die Kriminalpolizei des Main-Taunus-Kreises unter der Rufnummer (06196) 2073-0 entgegen.
Pkw angegangen – Täterfestnahme,
Schwalbach, Pfingstbrunnenstraße, Mittwoch, 03.04.2024, 4 Uhr
(ro)Am Mittwochmorgen konnten in Schwalbach zwei Heranwachsende festgenommen werden, die sich zuvor an einem VW zu schaffen machten. Ein aufmerksamer Zeuge meldete der Polizei zwei männliche Personen, die in einen VW in der Pfingstbrunnenstraße eingestiegen seien. Kurz nachdem die Warnblinkanlage des Fahrzeugs aufleuchtete, seien beide in Richtung Bahnhof geflüchtet. Alarmierte Streifen konnten im Rahmen der Fahndung einen 18-Jährigen sowie einen 20-Jährigen in der Nähe antreffen. Bei der Durchsuchung des 20-Jährigen konnte Bargeld, eine neue Sonnenbrille sowie ein Navigationsgerät aufgefunden werden. Beide Tatverdächtige wurden zwecks weiterer Maßnahmen zur Dienststelle verbracht. Die aufgefundenen Gegenstände wurden sichergestellt. Nach ersten Ermittlungen stammen die sichergestellten Gegenstände nicht aus dem angegangenen Fahrzeug. Woher die Gegenstände stammen, wird noch ermittelt. Entsprechende Ermittlungsverfahren wurden von der Polizei in Eschborn eingeleitet. Die beiden Heranwachsenden wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen.