Cannabisgesetz (CanG) seit 1. April in Kraft- Fahren unter Einfluss von berauschenden Mitteln gehört zu den wesentlichen Unfallursachen: Sensibilisierung im Hinblick auf Teilnahme am Straßenverkehr
Seit 1. April ist das neue Cannabisgesetz in Kraft getreten, welches Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen streicht und Anbau, Besitz sowie die Abgabe unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert.
Achtung bei Cannabiskonsum in Verbindung mit dem Straßenverkehr
Die Entkriminalisierung von Cannabis bedeutet jedoch nicht, dass damit die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von THC unproblematisch wird. Die aktuellen rechtlichen Konsequenzen haben weiterhin Bestand.
Cannabis stellt, ebenso wie Alkohol, ein Rauschmittel dar, welches die Sinne trübt und die Reaktionsfähigkeit beeinflusst.
Für das Führen von Fahrzeugen ist durch die Grenzwertkommission und Rechtsprechung aktuell ein Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum festgelegt. Wird dieser Wert überschritten und im Körper nachgewiesen, was noch mehrere Tage nach Genuss möglich ist, drohen – selbst wenn die Fahrt nur als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird – eine Geldbuße, ein Punkteeintrag sowie die Verhängung eines Fahrverbotes. Im Falle eines Verkehrsunfalls ist zudem eine zivilrechtliche Regressnahme zu erwarten.
Verkehrstauglichkeit nach dem Konsum von Cannabis schwer einzuschätzen
Die polizeilichen Feststellungen bei folgenlosen Fahrten unter Einfluss von Betäubungsmitteln in der Vergangenheit zeigen, dass die Konsumentinnen und Konsumenten die Gefahren einer solchen Verkehrsteilnahme häufig nicht hinreichend im Blick haben. Insbesondere ist es kaum möglich zu wissen, wie viel THC nach einem Konsum noch im Blut ist, denn die negativen Wirkungen auf die Fahrtüchtigkeit sind auch noch lange nach dem Konsum vorhanden.
Sollten sich nach dem Konsum von Cannabis und einer anschließenden Teilnahme am Straßenverkehr noch dazu Auffälligkeiten bei den Fahreigenschaften oder Ausfallerscheinungen bei der Person ergeben, wird eine solche Fahrt sogar als Straftat gewertet. Das gilt nicht nur für Autofahrten, sondern für alle Fahrzeuge, beispielsweise auch Fahrräder und E-Scooter. In der Konsequenz kann die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen werden. Die Wiedererteilung kann in solchen Fällen erst nach einer Sperrfrist und bestandener Medizinisch-Psychologischer Untersuchung erfolgen.
Verstärkte Kontrollen durch die Polizei
Um größtmögliche Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, wird die hessische Polizei in der kommenden Zeit vermehrt Kontrollen im Hinblick auf Alkohol und Drogen im Straßenverkehr durchführen und in vielen präventiven Gesprächen Verkehrsteilnehmer im Hinblick auf die entsprechenden Gefahren sensibilisieren. Die Unfallursache Alkohol und Drogen am Steuer soll hierdurch bekämpft und das Entdeckungsrisiko für Personen, die sich berauscht ans Steuer ihres Fahrzeugs setzen, hoch gehalten werden, um so für mehr Sicherheit für alle zu sorgen.
Drogenhändler festgenommen,
Hadamar, An der Glasfachschule, Dienstag, 02.04.2024, 10:55 Uhr
(wie) Am Dienstag hat die Limburger Kriminalpolizei einen Drogenhändler in Hadamar festgenommen. Der polizeibekannte 29-Jährige verließ gerade seine Wohnung in der Straße „An der Glasfachschule“ in Richtung seines mit gestohlenen Kennzeichen versehenen Pkw, als er von den Beamten angesprochen wurde. Der Mann folgte den Anweisungen der Beamten jedoch nicht, sondern floh zu Fuß über eine Wiese. Nach kurzer Verfolgung konnte er gestellt und festgenommen werden. Bei der Durchsuchung des 29-Jährigen fanden die Zivilfahnder einen Plastikbeutel mit einer nicht geringfügigen und eher für Händler übliche Menge an illegalen Amphetaminen. Die Betäubungsmittel stellten die Beamten sicher und nahmen den Mann mit zur Dienststelle. Aufgrund eines vorliegenden Haftbefehles gegen den 29-Jährigen wurde dieser anschließend in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Entsprechende Strafanzeigen leitete die Polizei ein.
Sachbeschädigung an Mercedes Kombi,
65549 Limburg, Bahnhofsplatz, Dienstag, 02.04.2024, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
(jg)Am Dienstagabend, den 02.04.2024 wurde ein schwarzer Mercedes auf dem Bahnhofsparkplatz in Limburg angegangen und mutwillig beschädigt. Der oder die Täter näherten sich dem abgestellten Fahrzeug und zerkratzten mit einem bislang unbekannten Gegenstand die Motorhaube des Wagens. Anschließend entfernten sie sich in unbekannte Richtung. Der Sachschaden wird auf circa 800 EUR geschätzt. Zeuginnen und Zeugen des Vorfalls werden gebeten sich unter der Telefonnummer 06431/9140-0 bei der Polizei zu melden.
Einbruch in Kindertagesstätte,
65604 Elz, Pfortenstraße, Donnerstag, 28.03.2024, 18:00 Uhr bis Dienstag, 02.04.2024, 06:45 Uhr
(jg)Unbekannte Täter machten sich die Osterfeiertage zu Nutze und brachen in einen Kinderhort in Elz ein. Auf bislang unbekannte Art und Weise verschafften sich die Täter Zugang zu dem Hort in der Pfortenstraße. Anschließend brachen sie gewaltsam eine Tür sowie einen in dem dahinterliegenden Raum befindlichen Rollcontainer auf. Aus dem Container konnten aus der Kasse 10 EUR Bargeld in Kleingeldmünzen entwendet werden. Anschließend flüchteten die Täter in unbekannte Richtung. Durch das gewaltsame Vorgehen entstand ein Sachschaden von ca. 800 EUR. Zeuginnen und Zeugen werden gebeten sich unter der Telefonnummer 06431/9140-0 bei der Polizei zu melden.
Verkehrsunfallflucht,
65549 Limburg a.d. Lahn, Joseph-Schneider-Straße, Donnerstag, 28.03.2024, 16:45 Uhr bis Dienstag, 02.04.2024, 09:00 Uhr
(jg)In der Tatzeit von vergangenen Donnerstag, den 28.03.2024 bis Dienstag, den 02.04.2024 kam es in der Limburger Joseph-Schneider-Straße zu einer Verkehrsunfallflucht bei der ein Maschendrahtzaun beschädigt wurde. Der oder die unbekannte Fahrzeugführerin fuhr mit ihrem Fahrzeug gegen den Maschendrahtzaun einer Kinderkrippe. Anschließend entfernte sich die Fahrerin oder der Fahrer ohne den Pflichten als verantwortlicher Fahrzeugführer nachzukommen. Zeuginnen und Zeugen werden gebeten sich unter 06431/9140-0 bei der Polizei zu melden.
Erfolgloser Wohnungseinbruchsdiebstahl, Seelbach (Villmar), Lerchenstraße, Dienstag, 26.03.2024 bis Montag, 01.04.2024
(my)Im Zeitraum von Dienstag, dem 26.03.2024 bis Montag, dem 01.04.2024 kam es in der Lerchenstraße in Seelbach zu einem erfolglosen Wohnungseinbruchsdiebstahl. Die Einbrecher verschafften sich auf bislang unbekannte Art und Weise Zugang in das Innere des Einfamilienhauses und durchsuchten die Wohnräume und deren Mobiliar. Im Anschluss flüchteten die Täter ohne Beute in unbekannte Richtung. Es entstand lediglich ein Sachschaden in Höhe von circa 500 Euro.
Die Polizeistation in Limburg nimmt Hinweise unter der 06431/9140-0 entgegen.
Diebstahl eines PKW Anhängers,
Selters (Taunus), In der Spilset, Montag, 25.03.2024 bis Montag, 01.04.2024
(my)In der Zeit von Montag, dem 25.03.2024 bis Montag, dem 01.04.2024 kam es in Eisenbach, in der Straße „In der Spilset“ zum Diebstahl eines PKW-Anhängers. Der 60-jährige Eigentümer hatte seinen Anhänger, mit dem amtlichen Kennzeichen LM-ML 214, gesichert auf einem angrenzenden Hof abgestellt. Als der Mann am gestrigen Tag seinen Anhänger abholen wollte, war dieser nicht mehr vor Ort. Die Täter überwanden offenbar die Sicherung und flüchteten samt Anhänger in unbekannte Richtung. Der Wert des PKW Anhängers wird auf circa 700 Euro beziffert.
Die Polizeistation in Limburg nimmt Hinweise unter der 06431/9140-0 entgegen.
Autobahnpolizei
Lkw fährt gegen Sperranhänger,
Hünfelden, Bundesautobahn 3, Mittwoch, 03.04.2024, 01:25 Uhr
(wie) In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch ist ein Lkw-Fahrer gegen den Sperranhänger einer Baustelle auf der A 3 bei Hünfelden gefahren und hat so massive Verkehrsbehinderungen verursacht. Der 23-Jährige war mit einem Renault Kleintransporter auf der A 3 in Richtung Köln unterwegs. Zwischen den Anschlussstellen Bad Camberg und Limburg-Süd war eine Nachtbaustelle eingerichtet worden, wodurch nur noch der linke der drei Fahrstreifen zur Verfügung stand. Nach eigenen Angaben übersah der Lkw-Fahrer den Sperranhänger auf dem mittleren Fahrstreifen aufgrund eines Sekundenschlafes und prallte gegen diesen. Bei dem Zusammenstoß wurde der 23-Jährige leicht verletzt, der Lkw und der Sperranhänger wurden stark beschädigt. Für die Aufräumarbeiten musste die Fahrbahn voll gesperrt werden, nach Abschleppung der beschädigten Fahrzeuge und Reinigung der Fahrbahn wurde die A3 gegen 04:00 Uhr wieder freigegeben. Da sich im Rückstau ein weiterer Unfall zwischen zwei Lkw ereignete, musste die Fahrbahn dort wieder gesperrt werden. Hier war ein Lkw gegen das Heck eines anderen gefahren und anschließend quer zur Fahrbahn an der Mittelschutzplanke zum Stehen gekommen. Die Bergungsarbeiten dort zogen sich schließlich bis in die Vormittagsstunden, da ein Durchkommen für die Einsatzfahrzeuge und Abschleppdienste teilweise wieder schwer möglich war, weil Lkw auf allen drei Fahrspuren im Stau standen. Nachdem die beschädigten Sattelzüge abgeschleppt und die Fahrbahn gereinigt waren, konnte die Sperrung gegen 08:30 Uhr aufgehoben werden. Es bildete sich ein Rückstau, der bis zu 15 km lang war. Den Sachschaden schätzt die Autobahnpolizei auf insgesamt über 180.000 EUR