Kreis Südliche Weinstraße: Die Polizei-News

Toter Hund auf dem Parkplatz der B10 am Barbarossatunnel (Foto)

Annweiler (ots) …war die Meldung, die am Montag 08.04.2024 gegen 16:15 Uhr bei der Polizei einging. Das Plastik-Tier konnte vor Ort hinter einem Mülleimer liegend festgestellt werden. Da der auf Entfernung täuschend echt aussehende Hund ein Bein verloren hatte, wurde er von den Polizisten im Streifenwagen mit zur Wache genommen.

Kurz zuvor war darüber hinaus ein Spanngurt auf der B10 gemeldet worden, welcher ebenfalls von der Fahrbahn geräumt wurde.

Vandalismus am „Goldenen Eck“

Edenkoben (ots) – Unbekannte haben über das zurückliegende Wochenende mit brachialer Gewalt die Sitzgelegenheiten am „Goldenen Eck“ zerstört. Durch massive Kraftaufwendung wurde zudem die Sandsteinmauer in Mitleidenschaft gezogen, in welcher die Sitze befestigt waren. Eine der Sitze wurde zudem entwendet. Die Polizei ermittelt wegen Sachbeschädigung und Diebstahl.

Sachbeschädigung_Goldenes Eck

Die Gesamtschadenshöhe dürfte bei über 3.000 Euro liegen. Zeugen, die Hinweise zu den Unbekannten geben können, werden gebeten, sich mit der Polizei in Edenkoben unter der Telefonnummer 06323 9550 in Verbindung zu setzen.

Metalldiebstahl

Steinfeld (ots) – In der Zeit von 05.04.-08.04.24, wurden auf dem Friedhof in Steinfeld mehrere Regenrinnen und Fallrohre aus Kupfer entwendet. Hierbei wurde auch das Dach eines Gebäudes auf dem Friedhofsgelände beschädigt.
Zeugen werden gebeten sich unter 06343/93340 oder pibadbergzabern@polizei.rlp.de mit der Polizeiinspektion Bad Bergzabern in Verbindung zu setzen.

Flucht gescheitert

Herxheim (ots) – Am 07.04.2024 sollte gegen 13:00 Uhr der Fahrer eines Kleinkraftrades in der Straße „Am Kleinwald“ in Herxheim einer Kontrolle unterzogen werden, da an dem Gefährt kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Der Fahrer versuchte sich der Kontrolle durch Flucht zu entziehen. Letztlich konnte der 54-Jährige im Bereich der Bachgasse kontrolliert werden.

Es stellte sich heraus, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Außerdem konnte Alkoholgeruch festgestellt werden. Ein Vortest wurde verweigert, daher erfolge eine Blutprobe auf der Dienststelle. Er wird sich nun in Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten müssen.