Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis (ots) – Staatsanwaltschaft Heidelberg, Stadt Heidelberg, Rhein-Neckar-Kreis und Polizeipräsidium Mannheim unterzeichnen Kooperationsvereinbarung für behördenübergreifende Zusammenarbeit im Haus des Jugendrechts in Heidelberg:
Am Montag, 8. April 2024, haben Leitender Oberstaatsanwalt Herrgen, Landrat
Dallinger, Oberbürgermeister Würzner und Polizeivizepräsidentin Schäfer die
Kooperationsvereinbarung für das Haus des Jugendrechts Heidelberg und
Rhein-Neckar-Kreis in Heidelberg unterzeichnet.
Ziel der Vereinbarung ist es, für Strafverfahren gegen Jugendliche
Vertreterinnen und Vertreter von Staatsanwaltschaft, Jugendhilfe im
Strafverfahren und Polizei gemeinsam unter ein Dach zu bringen und somit die
Zusammenarbeit der beteiligten Behörden zu stärken und straffällige Jugendliche
effektiver betreuen zu können.
Leitender Oberstaatsanwalt Andreas Herrgen betont hierzu: „Die enge Kooperation
zwischen Polizei, Jugendhilfe und Justiz unter einem Dach minimiert
Reibungsverluste. Sie ist in meinen Augen unabdingbar für eine adäquate und
schnelle Reaktion auf die Delinquenz von Jugendlichen. Mit Blick auf den
Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts können den Jugendlichen durch die
Einbindung der Jugendhilfe im Strafverfahren zudem frühzeitig notwendige Hilfe-
und Unterstützungsmaßnahmen angeboten werden. So sehr ich mich allerdings über
die Unterzeichnung der Vereinbarung freue, ist es traurig und unfassbar, dass
der verstorbene Polizeipräsident Kollmar diesen Tag nicht miterleben kann. Er
hat sich in den letzten Jahren mit Herzblut für ein Haus des Jugendrechts für
Heidelberg und den Rhein-Neckar-Kreis eingesetzt.“
Nachdem im Oktober 2022 bereits die Absichtserklärung zur Errichtung eines
Hauses des Jugendrechts in Heidelberg unterzeichnet wurde, ist
die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung für die behördenübergreifende
Zusammenarbeit ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur Realisierung des
Hauses des Jugendrechts Heidelberg und Rhein-Neckar-Kreis. Durch die enge
Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden können frühzeitige Maßnahmen ergriffen
werden, um erneuten Straftaten von straffällig gewordenen Jugendlichen
entgegenzuwirken und sie auf einem Weg in eine straffreie Zukunft zu
unterstützen. Übergeordnetes Prinzip der Kooperation ist dabei der dem
Jugendstrafrecht zugrundeliegende Erziehungsgedanke.
Oberbürgermeister Eckart Würzner hebt in diesem Zusammenhang vor: „Ein Haus des
Jugendrechts bietet den Vorteil kurzer Wege. Angebote der Beratung, Prävention
und Vereitlung künftiger Straftaten greifen eng ineinander. Davon erwarten wir
uns, schnell auf junge Menschen aufmerksam zu werden, die Grenzen überschritten
haben. Das Ziel ist dann, ihre weitere Entwicklung mit geeigneten erzieherischen
Maßnahmen positiv zu begleiten.“ „Die Entwicklung von jungen Menschen liegt uns
am Herzen und wir sind in der Pflicht, sie mit geeigneten pädagogischen
Maßnahmen individuell zu fördern. Mit dem neuen Haus des Jugendrechts wird die
tragende Rolle der Jugendhilfe bei der Unterstützung junger Menschen und die
Berücksichtigung der erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte
in allen strafrechtlichen Verfahrensschritten weiter gestärkt.“ so Landrat
Dallinger.
Polizeivizepräsidentin Ulrike Schäfer stellt fest: „Durch die Einrichtung des
Haus des Jugendrechts in Heidelberg bündeln wir die Ermittlungskompetenzen der
Jugendsachbearbeiterinnen und Jugendsachbearbeiter an einem Ort. Nicht nur
erweitern wir dadurch die bereits bestehenden Netzwerke, wir beschleunigen
insbesondere die Verfahren. Dadurch werden den jungen Straftäterinnen und
Straftätern unmittelbar die Konsequenzen ihres Handelns verdeutlicht. Diese
einem Haus des Jugendrechts innewohnenden Vorteile waren es, die unser
verstorbener Polizeipräsident Siegfried Kollmar stets betonte, sodass wir dieses
Projekt in seinem Sinne weiterführen werden.“
Seinen Sitz wird das Haus des Jugendrechtes im Gewerbegebiet Rohrbach-Süd haben.
Derzeit werden Renovierungsmaßnahmen durchgeführt, um die Räumlichkeiten den
jeweiligen Bedürfnissen anzupassen. Die offizielle Eröffnung soll
voraussichtlich noch in diesem Jahr erfolgen.
Hintergrund
Junge Menschen durchlaufen auf ihrem Weg zum Erwachsenwerden viele
Entwicklungsschritte. Diese Zeit des Übergangs ist eine anspruchsvolle
Entwicklungsphase, in der grundlegende Veränderungen stattfinden und in der
Grenzen ausgetestet werden. Jugendtypisches Fehlverhalten und Verstöße gegen
Gesetze sind ein Teil auf dem Weg zum Erwachsenwerden vieler junger Menschen.
Das Jugendgerichtsgesetz berücksichtigt diese besondere Entwicklungszeit und
stellt den Erziehungsgedanken in den Mittelpunkt. Die vier vorgenannten Behörden
beteiligen sich mit unterschiedlichen Aufgaben am Jugendstrafverfahren. Während
Staatsanwaltschaft und Polizei in enger Zusammenarbeit in erster Linie
Straftaten aufklären, verfolgen und einer Ahndung zuführen, orientiert sich die
Arbeit der Jugendhilfe im Strafverfahren an den grundsätzlichen Aufgaben und
Zielen der Jugendhilfe. Die Jugendämter sind mit der Jugendhilfe im
Strafverfahren immer dann beteiligt, wenn strafrechtlich gegen Jugendliche und
Heranwachsende ermittelt wird. Hauptaufgabe ist die kontinuierliche Beratung,
Begleitung und Betreuung der jungen Menschen über das gesamte Strafverfahren
hinweg. Die sozialpädagogischen Fachkräfte haben dabei die Aufgabe, Kontakt
aufzunehmen und die jungen Menschen sowie deren Erziehungsberechtigte zu beraten
und zu prüfen, ob unterstützende pädagogische Leistungen der Jugendhilfe
notwendig und geeignet sind. In die Hauptverhandlungen bringen die
Mitarbeitenden ihre pädagogische Einschätzung zur Persönlichkeit, der
Entwicklung und der Umwelt der Beschuldigten ein und empfehlen Maßnahmen zur
Unterstützung der Entwicklung der jungen Menschen.
Heidelberg: Zeugen nach Einbruch gesucht!
Heidelberg (ots) – Am Sonntag zwischen 09:30 Uhr und 13:30 Uhr verschaffte sich
eine derzeit noch unbekannte Täterschaft gewaltsam Zutritt zu einer
Erdgeschosswohnung im Lenbachweg und entwendete hieraus Schmuck im Wert von etwa
1.000 Euro. Die Täterschaft zerstörte die Scheibe der Balkontür und gelangte so
in das Innere der Wohnung. Hinweise auf die Täterschaft liegen aktuell keine
vor. Daher sucht die Ermittlungsgruppe Eigentum der Kriminalpolizeidirektion
Heidelberg nach Zeugen, welche verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben. Diese
werden gebeten, sich beim kriminalpolizeilichen Hinweistelefon unter der Nummer
0621/174-4444 zu melden.
Heidelberg: Handfeste Auseinandersetzung vor Kneipe – Zeugen gesucht!
Heidelberg (ots) – In der Friedrich-Ebert-Anlage der Altstadt kam es vor einer
Bar am Sonntag gegen 03 Uhr zu einer Körperverletzung in Form eines
Faustschlages.
Zwei Täter im Alter von 20 und 22 Jahren befanden sich zum Tatzeitpunkt mit
einer vierköpfigen unbekannten männlichen Personengruppe vor einem Lokal, als
einer der beiden zu einem Faustschlag ausholte und dabei vermutlich mindestens
einen der vier Männer verletzte. Der Faustschlag konnte von einem aufmerksamen
Zeugen beobachtet werden. Beim Eintreffen der Polizei waren die Geschädigten
jedoch nicht mehr vor Ort.
Unmittelbar zuvor haben die beiden bekannten Täter die Fensterscheibe einer Bar
auf unbekannte Weise beschädigt, weshalb sich die Beiden unter anderem wegen des
Verdachts der Sachbeschädigung verantworten müssen.
Das Polizeirevier Heidelberg-Mitte hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht
neben der vierköpfigen Gruppe weitere Zeugen, die Hinweise zu der Tat und dem
Tathergang geben können. Sie werden gebeten sich unter der Telefonnummer 06221
1857 0 zu melden.