Mannheim (ots) – 25.04.2024 – Nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen hat der 31-jährige Mann im Gebäude der Universität, Aufkleber verbotenerweise an Einrichtungsgegenstände der Universität angebracht. Beim anschließenden anbringen weiterer Aufkleber im Hörsaal wurde der Mann von einem Zeugen angesprochen, welcher in der Folge durch den 31-Jährigen mit einer Ohrfeige tätlich angegangen wurde.
Zudem wurde vor kurzer Zeit gegen den 31-Jährigen ein Hausverbot ausgesprochen, nachdem er gegenüber einer Mitarbeiterin der Bibliothek in gleicher Weise handgreiflich wurde. Neben dem
Hausverbot wurde eine Strafanzeige gestellt.
Der Mann befand sich am 23. April 2024 beim Eintreffen der Streifenwagenbesatzung im Hörsaal im ersten Obergeschoss der Universität und hielt eine schwarze, circa 40 Zentimeter lange Machete in seiner Hand. Versuche, verbal auf den Mann einzuwirken und ihn dazu zu bewegen, die Machete aus der Hand zu legen, schlugen fehl. Daraufhin kam es zu einer Schussabgabe, um den Mann zu stoppen. Beim Einsatz kam die Bodycam nicht zur Verwendung.
Zum jetzigen Zeitpunkt sind dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg über 25 Zeugen bekannt. Im Hörsaal befanden sich circa 50 Personen. Die genaue Zeugenanzahl ist gegenwärtig noch unklar, da einige Personen die Örtlichkeit vor Feststellung ihrer Personalien verlassen hatten.
Weitere Körperverletzungen seitens des 31-Jährigen können zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden, da noch nicht alle Vernehmungen abgeschlossen sind bzw. die
Zeugenerhebung noch andauert.
Im Fokus der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und des LKA BW steht insbesondere eine Rekonstruktion des gesamten Geschehensablaufs. Neben den bereits abgeschlossenen kriminaltechnischen Erhebungen wurde zur Rekonstruktion des Tatgeschehens am 24. April die Örtlichkeit durch die Spezialisten der Tatortgruppe des LKA BW dreidimensional vermessen. Die
3D-Tatortvermessung des Kriminaltechnischen Instituts (KTI) des LKA BW erfasst hierbei Tatortdaten per Laserscanner und bereitet diese zu einem digitalen Modell auf.
Zur Klärung der genauen Todesursache ordnete die Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Mannheim eine Obduktion an, die zeitnah stattfinden wird. Die Staatsanwaltschaft Mannheim und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg führen die Ermittlungen fort.
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