Wahlinfostand plus zugehörige Personen beworfen
Mainz (ots) – Am Mittag des 25.05.24 kommt es zu einem Vorfall an einem durch die Partei „Alternative für Deutschland“ auf dem Neubrunnenplatz in Mainz betriebenen Wahlinfostand, als ein noch unbekannter Täter diesen im vorbei gehen mit Farbbeuteln bewirft.
Die dem Stand zugehörigen Personen und der Stand selbst werden von der Farbe getroffen. Aufgrund des Vorfalls wird ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung eingeleitet. Zeugenhinweise werden an die Polizeiinspektion Mainz 1 (06131-65 4110) erbeten.
Kreis Mainz-Bingen
Gefährliche Körperverletzung mit Reizstoffpistole
Gau-Algesheim (ots) – Am Sonntag 26.05.24 wird um 12:57 Uhr über Notruf gemeldet, dass eine männliche Person mit einer Schusswaffe auf offener Straße auf andere Personen geschossen hätte. Aufgrund dieser Ausgangsmeldung wird die Einsatzörtlichkeit, Kaiser-Karl-Straße, mit starken Kräften aufgesucht und der Bereich weiträumig abgesperrt.
Im Rahmen der Einsatzbewältigung stellt sich heraus, dass es sich bei der Waffe um eine Reizstoffpistole handelt. Ein 21-jähriger Mann aus Gau-Algesheim wird durch den freigesetzten Reizstoff leicht verletzt und wird mit Hautreizungen in ein Krankenhaus eingeliefert. Der 22-jährige Tatverdächtige ebenfalls aus Gau-Algesheim, wird nach kurzer Fahndung in Tatortnähe festgenommen und die Waffe sichergestellt.
Nach ersten Ermittlungen kam es zuvor zu einem Streit zwischen den flüchtig bekannten Männern, im Verlauf der Auseinandersetzung richtet der 22-jährige die Waffe auf den Geschädigten und schießt ihm einmal in Richtung Gesicht. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Mainz wird gegen den 22-jährigen Beschuldigten wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt, er wird nach den polizeilichen Erstmaßnahmen entlassen.
Fahrt unter Alkohol- und Drogeneinfluss
Bingen (ots) – Am 26.05.2024 gegen 02:30 Uhr, führte eine Streife der Polizei Bingen in der Mainzer Straße eine Verkehrskontrolle mit einem nach Ingelheim zugelassenen Kleinwagen durch. Durch die Beamten konnte bei der 37-jährigen Fahrerin Alkoholgeruch wahrgenommen werden. Ein vor Ort durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von 0,65 Promille.
Hiermit nicht genug konnten zudem auch Anzeichen auf einen Drogenkonsum bei der Fahrerin gewonnen werden. Ein Drogentest bestätigte dies und belegte die Einnahme von Amfetamin. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und der Fahrerin eine Blutprobe entnommen. Neben der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen Fahrens unter dem Einfluss von Alkohol- und Drogeneinfluss wird sie sich auch wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten müssen.
Aufgrund des Mischkonsums von Alkohol und harten Drogen ist bei Bestätigung durch die entnommene Blutprobe mit Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen.
Verkehrsunfall mit Personenschaden auf der L 425 zwischen Mommenheim und Harxheim
Oppenheim (ots) – q9Am Samstag, den 25.05.2024 gegen 13:10 Uhr kommt es auf der L425 zwischen Mommenheim und Harxheim zu einem Verkehrsunfall zwischen einem PKW und einem Traktor.
Der Verkehrsunfall konnte von mehreren Unfallzeugen beobachtet werden, sodass sich folgender Unfallhergang ergibt:
Ein 16-jähriger Harxheimer (Traktor) und eine 56-jährige Harxheimerin (PKW) befahren die L425 von Harxheim in FR Mommenheim, in soeben genannter Reihenfolge. Der Traktorfahrer blinkt und möchte nach links in einen naheliegenden Feldweg abbiegen. Während des Abbiegevorganges überholt die PKW Fahrerin den Traktor Fahrer und kollidiert mit dem Heck vom Traktor. Der Traktor kippt auf die Beifahrerseite.
An beiden Fahrzeugen entsteht erheblicher Sachschaden. Beide Fahrzeuge sind nicht mehr fahrbereit und müssen abgeschleppt werden. Beide Unfallbeteiligten werden nur leicht verletzt und können nach einer kurzen Behandlung durch den Rettungsdienst vor Ort nach Hause entlassen werden.
Ohne Fahrerlaubnis und unter Drogeneinfluss unterwegs
Bingen-Büdesheim (ots) – Am 26.05.2024 wurde durch Beamte der PI Bingen gegen 10 Uhr, ein 19-jähriger Fahrer eines Rollers in der Schultheiß-Kollei-Straße einer Kontrolle unterzogen. Hierbei konnte der Fahrer keine Fahrerlaubnis vorzeigen, obwohl diese für das genutzte Kleinkraftrad notwendig gewesen wäre.
Weiterhin konnten bei dem 19-jährigen Anhaltspunkte für den zeitnahen Konsum von Betäubungsmitteln erlangt werden, was durch einen Drogenschnelltest vor Ort bestätigt wurde, welcher positiv auf die Stoffgruppe Cannabis reagierte.
Der Fahrer muss sich nun in einem Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen dem Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln verantworten.