Tötungsdelikt Worms- Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mainz und des Polizeipräsidiums Mainz
Mainz (ots) – Aufgrund zahlreicher inhaltsgleicher Medienanfragen ergänzen wir
die bisherigen Informationen wie folgt.
Nach dem Ergebnis der Obduktion war todesursächlich – wie bereits in der
Pressemitteilung am 19.06.2024 bekannt gegeben – ein Ertrinken des Opfers. Es
konnten überdies Einblutungen der Halsmuskulatur und Hämatome im Bereich des
Oberkörpers und der Extremitäten festgestellt werden. Eine weitergehende
Bewertung dieser Ergebnisse ist mit Blick auf die noch andauernden Ermittlungen
derzeit nicht möglich.
Gegen den 39-jährigen Vater der Getöteten sind bei der Staatsanwaltschaft
Zweibrücken drei Verfahren wegen Körperverletzung bzw. Vergehen nach dem
Gewaltschutzgesetz anhängig. Diese Verfahren sind noch offen, d.h. nicht
abgeschlossen. Die Akten wurden von der Staatsanwaltschaft Mainz zur Übernahme
bei der Staatsanwaltschaft Zweibrücken angefordert. Die drei Verfahren basieren
auf Strafanzeigen der 34-jährigen Mitbeschuldigten wegen Vorwürfen zu ihrem
Nachteil; die Tatzeit lag jeweils im Mai 2024.
Fahrradfahrer bei Unfall verletzt
Alzey (ots)
Am heutigen Mittwoch wurde ein Fahrradfahrer bei einem Unfall in der Albiger Straße in Alzey leicht verletzt. Ein 50 Jahre alter Pkw Fahrer wollte hier um kurz nach 10 Uhr nach links in eine Grundstückseinfahrt abbiegen. Dabei übersah er allerdings den Fahrradfahrer welcher ihm entgegen kam. Der 29-jährige Fahrradfahrer wurde durch den Zusammenstoß verletzt, zum Glück vermutlich nur leicht. Er wurde von einem Rettungswagen zur Untersuchung ins Krankenhaus gebracht.
Betrunkene Autofahrerin gefährdet andere Verkehrsteilnehmer
Worms (ots) – Am Donnerstagmittag, gegen 15:00 Uhr, wurde durch eine
Verkehrsteilnehmerin, ein schlangenlinienfahrender Opel Astra, auf der B9,
gemeldet. Durch die Fahrzeugführerin kam es, während des Fahrtwegs, zu
gefährlichen Fahrmanövern. Im Kreuzungsbereich der B9/ Wormser Straße in
Guntersblum überfuhr die Fahrzeugführern des Opel Astra eine rot aufzeigende
Lichtzeichenanlage und versursachte hierbei fast einen Verkehrsunfall. Im
darauffolgenden Kreuzungsbereich der B9/ L386 wurde abermals, durch die
Fahrzeugführerin, eine rot aufzeigende Lichtzeichenanlage überfahren. Durch das
genannte Fehlverhalten kam es abermals zu einem beinah Unfall. Der Opel Astra
konnte schlussendlich auf der Höhe der L425 einer Verkehrskontrolle unterzogen
werden. Im Rahmen der Kontrolle stellte sich heraus, dass die Fahrzeugführerin
erheblich unter dem Einfluss von Alkohol stand. Der Führerschein der
Beschuldigten wurde einbehalten. Weiterhin wurde eine Blutprobe entnommen. Ein
Strafverfahren wurde eingeleitet.
Wer wurde an den genannten Kreuzungen durch das beschriebene Verkehrsverhalten
der Beschuldigten gefährdet? Entsprechende Hinweise nimmt die Polizei Worms
entgegen.