Neustadt an der Weinstraße – Die Umweltabteilung der Stadt hat in Zusammenarbeit mit der Biotopbetreuung des Landes, den in den Rehbachwiesen engagierten Neustadter Naturschutzverbänden und dem Bewirtschafter ein Besucherlenkungskonzept für den westlichen Teil der Rehbachwiesen im Naturschutzgebiet (NSG) „Rehbachwiesen-Langwiesen“ erarbeitet.
Hintergrund ist die massive Frequentierung dieses Wiesenbereiches zu Fuß, zu Pferd und mit Hunden – und dies trotz Betretungsverbotes abseits liegender Wege. Der stadtnächste Wiesenbereich des NSG ist engmaschig von informellen Trampel- und Reitpfaden durchzogen, was faktisch eine Beanspruchung und Störung der Wiesen bedeutet. Mit Maßnahmen, wie der Ausschilderung des NSG, der Ansprache von Personen und einzelnen Ordnungswidrigkeitsverfahren war dem Problem bislang nicht beizukommen.
In der Vergangenheit befanden sich die Wiesen zeitweise in staatlichen Programmen des Vertragsnaturschutzes, zeitweise wurden sie im Rahmen der amtlichen Biotopbetreuung gepflegt, dazwischen lagen sie immer wieder einmal brach. Nun ergibt sich mit dem Mußbacher Nebenerwerbs-Pferdehalter Sven Wiedemann erstmals die Möglichkeit, den Wiesenbereich erstens in einer Hand, zweitens durch vertragliche Regelungen mit den zahlreichen Privateigentümern und drittens nachhaltig als extensive Mähwiese zu bewirtschaften. Voraussetzung ist allerdings, den ungeregelten Besucherstrom und vor allem das Hundeproblem in den Griff zu bekommen. Die Verkotung der Futterwiesen und die Störung von Wiesenbrütern und Niederwild durch frei laufende Hunde muss vordringlich unterbunden werden.
Das Besucherlenkungskonzept soll künftig nur noch den Zugang entlang der Nordgrenze des Wiesenzuges sowie über zwei Nord-Süd-Verbindungswege ermöglichen. Um die Besucherlenkung durchzusetzen, sollen diese Wege jeweils wiesenseitig mit einer einfachen Einfriedung aus etwa einem Meter hohen Holzpfählen und einer Reihe Draht markiert werden. Flankierend sollen an den Zugängen zum Gebiet und an (bisherigen) Wegkreuzungen innerhalb der Wiesen Hinweisschilder aufgestellt werden. Schließlich sollen die bisherigen informellen Zugänge zum Gebiet aktiv mittels Barrieren (Holzgeländer, Baumstämme, Gehölzschnitt) versperrt werden.
Die SGD Süd als für Vorhaben in Naturschutzgebieten zuständige obere Naturschutzbehörde hatte dem Besucherlenkungskonzept bereits im Herbst 2013 zugestimmt.