Meckesheim – In der Luisenstraße 32 in Meckesheim werden voraussichtlich ab Anfang März 2015 bis zu 40 Flüchtlinge und Asylbewerber vorläufig untergebracht. Der Rhein-Neckar-Kreis hat das Objekt bestehend aus zwei zusammengebauten Häusern mit insgesamt sechs Wohnungen zum Zweck der Flüchtlingsunterbringung ab dem 1. März 2015 für acht Jahre angemietet.
Der Rhein-Neckar-Kreis hat die Gemeindeverwaltung Meckesheim über die Anmietung der Wohnungen und die Unterbringung der Asylbewerber informiert. Die unmittelbaren Anwohner des Wohnobjekts Luisenstraße 32 haben eine schriftliche Information erhalten.
Als untere Aufnahmebehörde ist das Landratsamt nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz für die Aufnahme und vorläufige Unterbringung der zugeteilten Personen verantwortlich. Für die Betreuung der Asylbewerber in Meckesheim ist ebenfalls der Rhein-Neckar-Kreis zuständig.
Der Zustrom von Flüchtlingen ist bundes- und landesweit in den vergangenen Jahren und insbesondere in den letzten Wochen und Monaten so stark angestiegen, dass die vorhandenen Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber und Flüchtlinge im Rhein-Neckar-Kreis nicht mehr ausreichen, den Unterbringungsbedarf zu decken. Die untere Flüchtlingsaufnahmebehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat bereits in den vergangenen zwei Jahren einige neue Gemeinschaftsunterkünfte errichtet, weitere befinden sich derzeit im Bau und in Planung.
Um seiner Aufnahmeverpflichtung gegenüber dem Land nachzukommen, hat der Rhein-Neckar-Kreis darüber hinaus bereits eine Vielzahl von Wohnungen zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen in den Städten und Gemeinden des Landkreises angemietet und ist nach wie vor auf der Suche nach weiteren geeigneten Wohnobjekten im Kreisgebiet.