Koblenz – Der Streit über die Einzelhaltung eines Esels ist vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz beigelegt worden.
Der Kläger ist seit fast fünfzehn Jahren Halter eines Eselhengstes. Im Oktober 2012 gab ihm der beklagte Landkreis auf, den Esel mit einem weiteren verträglichen Esel zu vergesellschaften. Die hiergegen erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht mit der Begründung ab, die Einzelhaltung des Esels sei tierschutzwidrig. Im Berufungsverfahren haben die Beteiligten in einem vom Oberverwaltungsgericht durchgeführten Erörterungstermin einen Vergleich geschlossen. Sie haben sich geeinigt, dass der Esel vorerst bei der Familie des Klägers bleiben darf und sie konstruktiv zum Wohl des Esels Lösungsmöglichkeiten für seine Haltung suchen werden.
Vergleich vom 22. Januar 2015, Aktenzeichen: 7 A 11024/14.OVG