Mit der Einrichtung einer eigenständigen Anlaufstelle für Asylbewerber in Ingelheim, gehen neue und zusätzliche Aufgaben an das Mainz-Binger Jugendamt über. Der Kreis ist dann auch zuständig für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Kinder und Jugendliche, die ohne ihre Familien nach Deutschland kommen.
„Noch ist derzeit gar nicht klar, wie viele Fälle wir dann haben, aber sie stellen uns auf jeden Fall vor besondere Herausforderungen“,
erklärt Ursula Hartmann-Graham, zuständige Kreisbeigeordnete. Denn die Kinder und Jugendlichen dürfen nach dem Gesetz nicht in der Gemeinschaftseinrichtung in Ingelheim, erste Unterkunft für alle Flüchtlinge, untergebracht werden.
„Diese Kinder und Jugendlichen haben eine beschwerliche und oftmals traumatisierende Reise hinter sich, die sie auf sich alleingestellt bewältigen mussten. Daher brauchen sie hier eine besonders intensive Betreuung und natürlich auch eine andere Art der Unterbringung“, so Hartmann-Graham.
Zudem kommen sie ohne Erziehungsberechtigte nach Deutschland, das Jugendamt muss deshalb die Vormundschaft für die minderjährigen Flüchtlinge beantragen und übernehmen.
In einem ersten Schritt müssen dann rechtliche Fragen geklärt werden, beispielsweise in Bezug auf die Identität, eine mögliche Familienzusammenführung oder das Asylverfahren. Gleichzeitig werden individuelle Hilfsangebote festgelegt, wie Sprachkurse oder eine weitergehende psychische Betreuung. Auch Schulbesuche müssen organisiert werden, denn auch für Asylbewerber und Flüchtlinge gilt in Deutschland die Schulpflicht. Untergebracht werden die Kinder und Jugendlichen zunächst in Jugendhilfeeinrichtungen oder Gastfamilien. Die Plätze, die derzeit in Jugendhilfeeinrichtungen zur Verfügung stehen, reichen nicht aus.
„Wir rüsten uns für diese Herausforderungen und haben bereits erste Gespräche mit Jugendhilfeträgern geführt, um nach einer Lösung zu suchen“, erklärt die Beigeordnete.
Außerdem finden Gespräche mit dem Land und auch der Stadt Trier statt, die durch die Landesaufnahmeeinrichtung bereits über Erfahrungen mit diesem Aufgabenbereich verfügt.
„Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betreut werden müssen, ist genauso wie die Zahl der insgesamt ankommenden Flüchtlinge schwer abzuschätzen. Davon wird auch abhängen wie hoch die finanzielle Belastung des Kreises, etwa durch neues Personal, sein wird.“