Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) hatte in ihrer Genehmigung vom August 2014 unter anderem Lärmgrenzwerte und Messungen an den beiden besucherstarken Wochenenden rund um das Festgelände gefordert. Die nunmehr vorgelegten Messergebnisse zeigen, dass die Vorgaben überwiegend eingehalten werden konnten.
An einem Messpunkt am Rande des Festgeländes gab es jedoch in der Nacht Überschreitungen des festgelegten Wertes bis zu 5 dB (A).
Eine Überschreitung von 5 dB (A) wird als deutlich lauter wahrgenommen.
Nach Aussage des Sachverständigen sind die Überschreitungen nach erster summarischer Prüfung vor allem auf die Geräuscheinwirkungen durch die Menschen, weniger auf die Beschallungsanlagen in den Festzelten und Fahrgeschäften zurückzuführen.
In den kommenden Wochen wird es nach einer ausführlichen Auswertung der nun vorliegenden Daten gemeinsame Aufgabe aller Akteure sein, Optimierungen technischer und organisatorischer Art zu finden, um die Lärmsituation in den nächsten Jahren weiter zu verbessern.
Ziel ist es, gemeinsam mit der Stadt und dem Gutachter ein Konzept zu entwickeln, das eine tragfähige Basis für die Durchführung des Wurstmarktes in den kommenden Jahren darstellt. Hierbei ist ein Ausgleich der öffentlichen Interessen (Durchführung des Festbetriebes) und dem im Gesetz verankerten Schutz der Nachtruhe herzustellen.
Insgesamt lässt sich schon jetzt feststellen, dass die Einpegelung, Begrenzung und Überwachung der Schallabstrahlung bereits in diesem Jahr erste wirksame Maßnahmen zur Minderung der Geräuscheinwirkung in der Umgebung des Festgeländes dargestellt haben.