Mit Schreiben vom 23.06.2014 hat uns das Regierungspräsidium Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde Folgendes mitgeteilt.
„Das Regierungspräsidium hat die Wahl aufgrund von § 30 Kommunalwahlgesetz (KomWG) i. V. m. § 47 Kommunalwahlordnung (KomWO) geprüft. Wahleinsprüche sind nicht eingegangen. Es wurden auch keine wesentlichen Verstöße gegen Wahlvorschriften, die das Ergebnis der Wahl hätten beeinflussen können, festgestellt. Die Wahl ist somit gültig.“