Der Eilantrag gegen eine Ausnahmegenehmigung, mit der die Stadt Ingelheim die öffentliche Direktübertragung – public viewing – von maximal sechs Weltmeisterschaftsspielen der deutschen Fußballnationalmannschaft erlaubt hat, bleibt ohne Erfolg. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Die Veranstaltung soll auf einem Vereinsheim-Parkplatz neben einem Sportplatz in Ingelheim stattfinden. Der Antragsteller, dessen Grundstück neben dem Sportplatz liegt, macht mit seinem gegen die Genehmigung gerichteten Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes geltend, das public viewing führe zu unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen. Bereits das Verwaltungsgericht ist dem nicht gefolgt und lehnte den Eilantrag ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und wies seine hiergegen eingelegte Beschwerde zurück.
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist heute den Beteiligten per Fax übersandt worden. Die Begründung der Entscheidung wird in den nächsten Tagen nachgereicht werden.
Beschluss vom 24. Juni 2014, Aktenzeichen: 1 B 10544/14.OVG