Mainzer OB fordert Unterstützung des Bundes bei Brückensanierung – Vorschlag der Fortführung und Zweckbindung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) – Landesregierung unterstützt Vorstoß aus Mainz.
Der aktuelle ADAC-Test bestätigt auch nach Einschätzung des Deutschen Städtetages die Kommunen in der Überzeugung, dass viele kommunale Brücken in Deutschland saniert oder erneuert werden müssen. Zahlreiche Städte können aufgrund ihrer Finanzlage und wegen des hohen Erneuerungsbedarfs nur die dringendsten Probleme bei den Brücken angehen, damit die Verkehrssicherheit gewährleistet wird. Der Deutsche Städtetag hält hierzu das Sonderprogramm Brückensanierung des Bundes für hilfreich. Allerdings stehen dessen Mittel nach aktuellem Stand ausschließlich für die Sanierung von Brücken auf Bundesautobahnen und auf Bundesstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten zur Verfügung.
Eine Lösung wäre deshalb aus Sicht des Mainzer Oberbürgermeisters Michael Ebling die Fortführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) über 2020 hinaus und in dessen Rahmen eine Zweckbindung eines Teils der Mittel zur Sanierung bzw. Erneuerung kommunaler Brücken. Durch dieses Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden. Seit dem 1. Januar 2007 erhalten die Länder als Ersatz für wegfallende GVFG-Beträge aus dem Bundeshaushalt Mittel in Höhe von jährlich 1.335,5 Millionen Euro. Seit dem Jahr 2014 fällt für diese Mittel die verkehrliche Zweckbindung weg, die Mittel müssen dann von den Ländern nur noch zweckgebunden für investive Zwecke jeglicher Art eingesetzt werden. Spätestens ab 2020 fallen die Bundesmittel dann komplett weg, es sei denn Bund und Länder einigen sich auf eine Weiterfinanzierung durch den Bund. Im April 2013 legten die Länder Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen einen Gesetzesentwurf zur Fortführung des GVFG-Bundesprogramms vor. Der Entwurf sieht vor, die jährlichen Mittel von 332,56 Millionen Euro auch ab dem Jahr 2020 zur Verfügung zu stellen.
Im Gespräch mit dem rheinland-pfälzischen Infrastrukturminister Roger Lewentz erhielt der Mainzer Oberbürgermeister nun Rückendeckung für seinen Vorschlag. Das Ministerium sehe ebenfalls den Bund in der Pflicht, die Kommunen weiterhin beim Unterhalt ihrer Verkehrsinfrastruktur zu unterstützen. Die Fortschreibung des GVFG sei hierfür ein sinnvolles Instrument, für dessen Einsatz er sich gegenüber Bundesverkehrsminister Dobrindt stark machen werde, sagte Lewentz.
„Bund, Länder und Kommunen müssen jetzt gemeinsam handeln“, fordert auch Michael Ebling eine schnelle Festlegung. Von „Sonderabgaben“ der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler hält das Mainzer Stadtoberhaupt dagegen gar nichts: „Es ist nur recht und billig, wenn die öffentliche Hand das Problem der Brückenerneuerung mit den vorhandenen Einnahmen im Schulterschluss anpackt. Das Instrument des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes hat lange gut funktioniert und sollte auf den heutigen Bedarf neu zugeschnitten werden, statt in der Schublade zu verschwinden“.