Aufgrund umfangreicher Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Karlsruhe verurteilte das Amtsgericht Karlsruhe den Betreiber von drei Eisdielen zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt neun Monaten auf Bewährung.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Angeklagte in insgesamt 37 Fällen wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt strafbar machte.
Der sozialversicherungsrechtliche Schaden beläuft sich auf rund 108.000,- EUR. Der Angeklagte räumte vor Gericht den Tatvorwurf ein.