Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim hat heute der Klage der Rhein-Neckar Flugplatz GmbH (RNF), Betreiberin des City Airport Mannheim, gegen das Land Baden-Württemberg wegen der Rücknahme eines Bescheides über Ausnahmen von der Landesplatz-Lärmschutz-Verordnung (LLV) stattgegeben. Zuvor hatte sich der VGH in der mündlichen Verhandlung am 22.5.2014 eingehend mit den Argumenten der streitenden Parteien auseinandergesetzt.
Ausgangspunkt war, dass die RNF 2010 beim Regierungspräsidium Karlsruhe, der zuständigen Luftfahrtbehörde, eine Ausnahme von der LLV beantragt und erhalten hatte. RNF hatte vorgetragen und mit einem Lärmgutachten belegt, dass eine Ausnahme von der LLV für Platzrundenflüge nach Sonnenuntergang und samstags ab 13 Uhr sowie die Zulassung von Schleppflügen für Segelflug an Sonn- und Feiertagen geeignet ist, die Lärmbelastung eher zu verringern. Das Regierungspräsidium hatte sich 2010 dieser Argumentation angeschlossen.
2013 hatte das Regierungspräsidium Karlsruhe auf Veranlassung des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg diese Ausnahme mit der Begründung zurückgenommen, seine Entscheidung 2010 sei rechtswidrig gewesen. Die RNF hatte daraufhin Klage beim VGH eingereicht, weil sie den Bescheid des Regierungspräsidiums von 2010 für rechtmäßig und fehlerfrei hält. Der VGH hat sich in seiner heutigen Entscheidung dem angeschlossen.
Der Senat hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nicht zugelassen.
„Das Urteil ist im Interesse der Mannheimer Bevölkerung, da damit weiterhin eine geringere Lärmbelastung gewährleistet ist“, wertet der Aufsichtsratsvorsitzende der RNF, Bürgermeister Michael Grötsch. „Wir haben bewusst geklagt, um die Interessen für die Mannheimer Bevölkerung zu wahren und sind natürlich mit der Bestätigung unserer Auffassung zufrieden“, ergänzt Rheinhard Becker, Geschäftsführer der RNF.