Am Sonntag (25.05.14) wird gewählt

Ausschlaggebend für den Wahlvorgang ist der Eintrag im Wählerverzeichnis

Bei der Stadtverwaltung gingen Anfragen von verunsicherten Bürgerinnen und Bürgern ein, ob sie auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen dürften. Das kann der Leiter der Wahldienststelle, Klaus Frank, bestätigen: „Wer keine Wahlbenachrichtigung hat, kann selbstverständlich trotzdem wählen. Hauptsache, die Bürgerinnen und Bürger sind wahlberechtigt und stehen im Wählerverzeichnis.“

Oberbürgermeister Dr. Klaus Weichel hofft auf eine hohe Wahlbeteiligung im Superwahljahr 2014: „Nehmen Sie Ihr Wahlrecht unbedingt wahr und gehen Sie am Sonntag wählen. Das ist Ihr gutes Recht, jede Stimme zählt. Ausschlaggebend für die Wahl ist nicht die Wahlbenachrichtigung. Wer sich  im seinem Wahllokal mit seinem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann und im Wählerverzeichnis eingetragen ist, dem steht dem Gang zur Wahlurne nichts im Wege“, betont der Rathauschef.

Bei weiteren Fragen zu den Wahlen können sich die Bürgerinnen und Bürger auf der Homepage der Stadtverwaltung unter www.kaiserslautern.de  informieren. Wer sich unsicher ist, wie das mit dem Kumulieren oder Panaschieren funktioniert, kann über die städtische Homepage schon mal am virtuellen Wahlzettel üben.