Das Regierungspräsidium Karlsruhe (RP) sieht in der Aussage "OB Mentrup stärken – SPD wählen" auf den SPD-Kommunalwahlplakaten in Karlsruhe eine zulässige Äußerung im politischen Meinungskampf und weist die Beschwerde von CDU-Kreisverband und CDU-Gemeinderatsfraktion zurück.
"Anders als die Beschwerde meint, geht die Werbung vom Verständnis eines durchschnittlichen Betrachters her nicht vom Oberbürgermeister – in welcher Funktion auch immer – aus. Ein Neutralitätsverstoß kommt deshalb nicht in Betracht", lässt die im RP für Wahlrechtsfragen zuständige Abteilung den Zentralen Juristischen Dienst (ZJD) der Stadt auf Nachfrage wissen. Der Aufkleber habe vielmehr den naheliegenden Inhalt, dass derjenige Wähler, welcher die Politik des Oberbürgermeisters Dr. Frank Mentrup unterstützen wolle, die SPD wählen solle. Anders gewendet: Die SPD werde im Gemeinderat die Politik des Oberbürgermeisters unterstützen. Dies sei eine zulässige Aussage einer Partei über ihre Absichten nach der Wahl, lautet die übereinstimmende Beurteilung von ZJD und RP.
Nachdem somit ein wahlrechtswidriges Verhalten nicht zu konstatieren sei, bleibe für die von der CDU gewünschte Anweisung durch Oberbürgermeister Mentrup kein Raum, teilte die Stadt dem CDU-Kreisvorsitzenden Ingo Wellenreuther, MdB, und der Fraktionsvorsitzenden im Karlsruher Gemeinderat, Gabriele Luczak-Schwarz, schriftlich mit.