Für die Wahl der Gemeinderäte werden den rund 87.000 Wahlberechtigten in dieser Woche die amtlichen Stimmzettel zur persönlichen Abgabe im Wahllokal zugesandt. „Hierbei kann es zu Überschneidungen mit dem Versand von beantragten Briefwahlunterlagen kommen“, sagt Petra Faber von der Wahldienststelle des Bürgeramts.
Zweimal wählen kann deshalb aber niemand: „Bei der Ausstellung eines Wahlscheins und dem Versand von Briefwahlunterlagen wird im Wählerverzeichnis automatisch ein Sperrvermerk bei dem Wahlberechtigten eingetragen, so dass eine persönliche Stimmabgabe bei der Urnenwahl nur noch unter Vorlage des Wahlscheins möglich wäre“, erklärt Faber. Insofern können die betroffenen Wahlberechtigten nun entscheiden, ob sie mit dem Wahlschein entweder die Briefwahl ausüben oder in einem beliebigen Wahllokal im Stadtkreis Heilbronn wählen möchten.
Eingeschränkter Dienstbetrieb
Am Montag, 26. Mai, bleiben wegen der Auszählungsarbeiten zur Gemeinderatswahl mehrere Ämter und Abteilungen der Stadt Heilbronn geschlossen. Generell ist der Dienstbetrieb an diesem Tag eingeschränkt.
Geschlossen haben die Bürgerämter in Böckingen, Biberach, Frankenbach, Horkheim und Kirchhausen sowie die Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörde, die Führerscheinstelle, die Rentenstelle und das Standesamt. Für dringende Fälle sind die Bürgerämter im Heilbronner Rathaus, in Sontheim und in Neckargartach geöffnet, auch ist beim Standesamt die Anzeige von Sterbefällen möglich.
Für den Publikumsverkehr geschlossen ist zudem das Dienstgebäude des Amts für Familie, Jugend und Senioren in der Gymnasiumstraße 44. Auch die Abfallberatung der Entsorgungsbetriebe ist an diesem Tag nicht erreichbar.
Außerdem nicht geöffnet sind die Gewerbe- und Gaststättenabteilung sowie der Bereich Jagd- und Waffenangelegenheiten beim Ordnungsamt, die Abteilung Grundstücksverwaltung beim Amt für Liegenschaften und Stadterneuerung, das Büro des Oberbürgermeisters, das Stadtarchiv sowie die Stabsstelle Integration.