Am 25. Mai 2014 wird das Europäische Parlament gewählt. In Baden-Württemberg und einer ganzen Reihe weiterer Bundesländer stehen zusätzlich Kommunalwahlen an, bei denen die Wählerinnen und Wähler unter anderem über die künftige Zusammensetzung des Kreistags bestimmen können.
Bei der Wahl des Kreistags sind in sieben Wahlkreisen 42 Kreisrätinnen und Kreisräte zu wählen; durch den sogenannten "Verhältnisausgleich" kann sich die Mitgliederzahl aber auch noch erhöhen. Die CDU, die SPD, die Freien Wähler, die GRÜNEN und die FDP haben in jedem Wahlkreis gültige Wahlvorschläge eingereicht. Die Namen der Bewerber wurden bereits am 17. April 2014 in den Tageszeitungen öffentlich bekannt gemacht.
Jeder Wählerin und jedem Wähler geht rechtzeitig vor der Wahl ein hellgrüner Stimmzettel zu, der sich aus den "Einzelstimmzetteln" der jeweiligen Wahlvorschläge zusammensetzt.
Die Wahl erfolgt grundsätzlich persönlich im Wahllokal oder durch Briefwahl (Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 18 Uhr, oder bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beim Bürgermeisteramt beantragt werden). Eine Ausnahme hiervon besteht für schreib- und leseunkundige Wähler bzw. Personen, die wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, ihre Stimme allein abzugeben. Sie dürfen sich einer Vertrauensperson zur Stimmabgabe bedienen.
Jeder Wahlberechtigte darf höchstens so viele Stimmen vergeben, wie im jeweiligen Wahlkreis Kreisräte zu wählen sind: In den Wahlkreisen 1 (Hardheim, Höpfingen, Walldürn), 3 (Adelsheim, Osterburken, Ravenstein, Rosenberg, Seckach), 5 (Binau, Fahrenbach, Limbach, Mudau, Neckargerach, Waldbrunn, Zwingenberg) und 6 (Aglasterhausen, Haßmersheim, Hüffenhardt, Neunkirchen, Obrigheim, Schwarzach) sind je sechs, in den Wahlkreisen 2 (Buchen) und 4 (Billigheim, Elztal, Schefflenz) sind fünf und im einwohnerstärksten Wahlkreis 7 (Mosbach, Neckarzimmern) sind acht Mitglieder des Kreistags zu wählen – dementsprechend viele Stimmen dürfen also auch jeweils vergeben werden. Diese maximale Stimmenzahl darf in keinem Fall überschritten werden. Wer zu viele Stimmen vergibt, macht seinen Stimmzettel ungültig.
Zu beachten ist außerdem, dass nur Bewerber, die in einem der Stimmzettel namentlich aufgeführt sind, gewählt werden können. Der Wähler kann entscheiden, ob er einen Einzelstimmzettel von einer Partei oder Wählervereinigung abgeben möchte oder auch mehrere. Deshalb ist der Vordruck im Ganzen so perforiert, dass jeder einzelne amtliche Stimmzettel abgetrennt werden kann. Kreuzt man das Kästchen hinter dem vorgedruckten Namen eines Bewerbers an oder trägt man die Zahl 1 ein, erhält dieser Bewerber 1 Stimme; möchte man ihm 2 oder 3 Stimmen geben, trägt man die Zahl 2 oder 3 ein. Dieses Verfahren wird „kumulieren“ genannt. Wichtig: Bewerber, deren vorgedruckte Namen nicht ausdrücklich gekennzeichnet sind, erhalten keine Stimme!
Will man mit nur einem Stimmzettel wählen, aber auch Bewerbern aus anderen Stimmzetteln Stimmen geben, kann man deren Namen in die freien Zeilen des Stimmzettels eintragen, den man für die Stimmabgabe verwendet. Dies nennt man „panaschieren“. Hierdurch erhält der Bewerber eine Stimme, man kann ihm durch entsprechende Kennzeichnung aber auch zwei oder drei Stimmen geben. Die Stimmen, die dieser Bewerber erhält, werden bei der Sitzverteilung jeweils dem Wahlvorschlag zugerechnet, aus dem er übernommen worden ist.
Eine weitere Besonderheit ist die: Man kann einen der Stimmzettel ganz ohne Kennzeichnung abgeben. Dann erhalten so viele auf diesem Stimmzettel aufgeführte Bewerber in der Reihenfolge von oben eine Stimme, wie in diesem Wahlkreis Mitglieder des Kreistags zu wählen sind. Dasselbe gilt, wenn man den Stimmzettel im Ganzen kennzeichnet.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass durchgestrichene, durchgerissene oder zerschnittene Stimmzettel ungültig sind.