Jahreskonferenz 2014 der Präsidentinnen und Präsidenten der Landessozialgerichte in Saarbrücken. Die Sozialgerichte vieler Bundesländer schieben einen Berg von Verfahren vor sich her. Die Konsequenz: die Bürgerinnen und Bürger müssen dort unverhältnismäßig lange auf Entscheidungen warten.
So ist es nicht ungewöhnlich, dass ein Klageverfahren, in dem um soziale Leistungen gestritten wird, bis zu einer Entscheidung durch zwei Instanzen bis zu fünf Jahre dauert. Mit dem grundgesetzlich garantierten Justizgewährungsanspruch ist dies nur schwer in Einklang zu bringen. Diese aus Sicht der Rechtsuchenden und der Richterschaft unbefriedigende Verfahrensdauer kann nur verringert werden, wenn die Sozialgerichtsbarkeit flächendeckend personell angemessen ausgestattet ist.
Die Präsidentinnen und Präsidenten appellieren an die Haushaltsgesetzgeber dafür zu sorgen, dass eine angemessene Personalausstattung gewährleistet ist. In einem sozialen Rechtsstaat, der zugleich einen Beitrag zum sozialen Frieden leisten soll, kann die Haushaltslage nicht die personelle Ausstattung der Gerichte bestimmen. Nur kurze Verfahrenslaufzeiten garantieren effektiven Rechtsschutz.