Der Mauersegler ist wieder in Heidelberg. Von April bis August brütet diese besonders geschützte Vogelart in Europa und zieht ihre Jungen auf. Den Rest des Jahres verbringt sie in Afrika. Mauersegler brechen viele Rekorde: Sie können bis zu 200 Stundenkilometer schnell fliegen, verfüttern rund 20.000 Insekten pro Tag an ein Küken und schlafen sogar im Flug.
Um mehr über den Bestand der Tiere und die Brutstellen zu erfahren, erfasst der Arbeitskreis Vogelkunde der NABU-Gruppe Heidelberg in Kooperation mit dem Umweltamt der Stadt Heidelberg in diesem Jahr Daten zum Mauersegler. Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, sich mit ihren Beobachtungen an der Kartierung zu beteiligen. Folgende Daten sind interessant, wenn möglich mit Angabe der genauen Adresse:
- Wo genau fliegen Mauersegler in Nisthöhlen ein?
- Wie viele Nisthöhlen sind zu erkennen?
Der NABU Heidelberg sammelt und wertet die Daten aus. Meldungen sind möglich per E-Mail an mauersegler@nabu-heidelberg.de, telefonisch unter 06221-600 705 oder vor Ort im Naturschutzzentrum, Schröderstraße 24, 69120 Heidelberg (Montag bis Freitag 15 bis 18 Uhr). Weitere Informationen unter www.nabu-heidelberg.de.
Mauersegler erkennen
Wichtigstes Erkennungsmerkmal der Mauersegler ist ihre Flugsilhouette mit den sichelförmigen Flügeln. Oft werden sie mit Schwalben verwechselt; ihre Flügelspannweite ist mit 40 Zentimetern jedoch deutlich größer als die der Schwalben. In Ruhestellung werden die Flügel über dem Rücken gekreuzt und stehen über den gegabelten Schwanz hinaus. Daneben fallen Mauersegler durch ihre durchdringenden, hohen „srie-srie“-Rufe auf.
Stille Untermieter in der Stadt
Mauersegler sind Höhlen- und Nischenbrüter und nutzen heute oft Spalten, Fugen, Ritzen und sonstige kleine Maueröffnungen an mehrstöckigen Gebäuden als Niststätten. Häufig sind diese im Bereich von Dachtraufen, hinter Lüftungsöffnungen und unter Regenrinnen zu finden. Als stille Untermieter fliegen Mauersegler sehr schnell in ihre Brutstätten ein und werden meist nur bei genauem Hinsehen bemerkt, da sie keine Verschmutzungen verursachen.
Als besonders geschützte Tierart darf den Vögeln nicht nachgestellt werden. Es ist deshalb verboten, sie zu verletzen oder die Nistplätze und Eier zu zerstören. Im Zuge von vorgesehenen Arbeiten an Gebäuden sind daher insbesondere Bauherren, Architekten, Planer, Hauseigentümer und Handwerker aufgerufen, auch außerhalb der Brutzeit rechtzeitig vor Beginn von Arbeiten auf vorhandene Brutplätze zu achten. Bei Fragen hilft die untere Naturschutzbehörde beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie der Stadt Heidelberg, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, Telefon 06221-5818130 und 5818150 gerne weiter und vermittelt bei Bedarf Fachleute.