Der Geschäftsführer eines saarländischen Leiharbeitsunternehmens wurde zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt, weil er Arbeitnehmer schwarz beschäftigte. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Aufgefallen war der Arbeitgeber durch eine Anzeige einer ehemaligen Arbeitnehmerin. Diese beklagte gegenüber der Polizei, dass Sie kein Geld bekomme und von ihrem Arbeitgeber bedroht werde.
Eine Kontrolle des Zolls ergab, dass der 59- jährige Firmenverantwortliche nur einen Teil seiner Arbeitnehmer ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet hat. 35 Arbeitnehmer arbeiteten ohne jeglichen Sozialversicherungsschutz. Dadurch arbeiteten die Betroffenen in den Jahren 2005 bis 2009 nicht nur ohne späteren Rentenanspruch für die geleisteten Tätigkeiten, sondern auch die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie die Lohnsteuer wurden nicht beziehungsweise nicht in der richtigen Höhe entrichtet.
Den Sozialkassen ist in dieser Zeit ein Schaden in Höhe von rund 70.000 Euro entstanden.