Bis spätestens Sonntag, 4. Mai 2014, müssen alle Wahlberechtigten für die Europawahl und die Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Darauf weist Landeswahlleiter Jörg Berres hin. Wer bis zu diesem Zeitpunkt keine Benachrichtigung erhalten hat, aber sicher ist, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wer seine Stimmen per Briefwahl abgeben möchte, muss die Erteilung eines Wahlscheins beantragen. Ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt, der bei der Verwaltung abgegeben oder in einem Briefumschlag dorthin gesendet werden muss. Zuständige Verwaltung ist die Verbandsgemeinde, die verbandsfreie Gemeinde oder die Stadt. Landeswahlleiter Jörg Berres weist ausdrücklich darauf hin, dass der Antrag die persönlichen Angaben (Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift) des Wahlberechtigten enthalten und insbesondere von ihm persönlich unterschrieben sein muss. Mit der Antragstellung kann auch eine dritte Person schriftlich bevollmächtigt werden.
Der Wahlscheinantrag kann bei der zuständigen Verwaltung auch persönlich oder per E-Mail gestellt werden, allerdings nicht per Telefon oder SMS.