Insgesamt 230.000 Karlsruherinnen und Karlsruher können am 25. Mai 2014 bei der Kommunalwahl ihre Stimme abgeben, bei der Europawahl am selben Tag sind es 207.000. Die Benachrichtigungen zu beiden Wahlen gehen den Wahlberechtigten derzeit ins Haus.
Das städtische Wahlamt bittet diejenigen, die bis Samstag, 26. April, keine Benachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, sich ab Montag, 28. April, so schnell wie möglich mit dem Wahlamt unter der Wahl-Hotline 0721/133-1250 oder per Fax (0721/133-1259) in Verbindung setzen.
Am Montag öffnet auch das Briefwahlbüro im Neuen Ständehaus in der Ständehausstraße 2 seine Pforten. Es ist dann bis Freitag, 23. Mai, jeweils montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr (am 23. Mai bis 18 Uhr) Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Briefwahl. Wer etwa wegen Urlaubs oder beruflicher Abwesenheit bereits vor dem Wahltag seine Stimmabgabe per Briefwahl tätigen will, kann sich an das Team des Briefwahlbüros wenden. Wahlberechtigte, die im Briefwahlbüro persönlich vorsprechen und ihre Briefwahlunterlagen für Europa- oder Kommunalwahl beantragen, können auch gleich an Ort und Stelle ihre Stimmabgabe vornehmen.
Briefwahlanträge nehmen auch die Bürgerbüros Kaiserallee 8, Mitte und Süd sowie die Ortsverwaltungen zu deren üblichen Öffnungszeiten entgegen. Wählerinnen und Wähler aus den Stadtteilen Durlach, Grötzingen, Stupferich, Hohenwettersbach, Wolfartsweier, Wettersbach und Neureut erhalten bei der Kommunalwahl neben dem Stimmzettel für den Gemeinderat einen weiteren für die Wahl zum jeweiligen Ortschaftsrat.
In jedem Stadtteil ein barrierefreies Wahllokal
Für die Beantragung von Briefwahlunterlagen gibt es verschiedene Möglichkeiten: Wer seine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann von zu Hause mit den auf der Benachrichtigung angegebenen persönlichen Daten den Antrag online stellen. Der entsprechende Link ist unter www.karlsruhe.de zu finden. Ebenso kann der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte und ausgefüllte Antrag an das Wahlamt (auch per Fax) gesandt werden. Die beantragten Briefwahlunterlagen gehen den Wahlberechtigten dann per Post zu. Eine telefonische Antragstellung ist jedoch nicht zulässig.
Wie das Wahlamt weiter mitteilt, ist für die Ausübung der Urnenwahl von Wahlberechtigten mit Behinderungen in jedem Stadtteil mindestens ein barrierefrei zugängliches Wahllokal eingerichtet. Eine entsprechende Information, ob der Wahlraum barrierefrei (mit Hilfe) zugänglich ist, ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt. Für den Fall, dass der zugeteilte Wahlraum nicht barrierefrei zugänglich ist und die Stimmabgabe an der Urne in einem barrierefreien Wahllokal gewünscht ist, muss ein Wahlschein beantragt werden. Der Antrag für einen Wahlschein ist identisch mit dem Briefwahlantrag. Der ausgestellte Wahlschein berechtigt den Inhaber oder die Inhaberin zur Stimmabgabe an der Urne in einem beliebigen barrierefreien Wahllokal im Stadtgebiet, bei der Ortschaftsratswahl im jeweiligen Stadtteil.