Im Verlauf des ersten Halbjahres 2014 übernehmen die Hauptzollämter als künftig zuständige Finanzbehörden die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer von den Finanzämtern. Die Übernahme erfolgt aufgrund des umfangreichen Bestandesvon mehr als 58 Millionen Fahrzeugen länderweise.
In den Landkreisen Rhein-Pfalz-Kreis (RP), Karlsruhe (KA), Rastatt (RA), Neckar- Odenwald-Kreis (MOS), Rhein-Neckar-Kreis (HD), Calw (CW), Enzkreis (PF), Freu- denstadt (FDS) sowie in den Städten Frankenthal (FT), Ludwigshafen (LU), Worms (WO), Baden-Baden (BAD), Karlsruhe (KA), Heidelberg (HD), Mannheim (MA) und Pforzheim (PF) wird die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer im April vom Hauptzollamt Karlsruhe übernommen.
Die bei Bürgerinnen und Bürgern bekannten Verfahren bleiben unverändert: Fahr- zeuge sind weiterhin bei den Zulassungsbehörden anzumelden. Steuerbescheide, Steuernummern, gewährte Steuervergünstigungen und erteilte Lastschrifteinzugs- ermächtigungen bleiben gültig.
Da die Altverfahren der Länder aus technischen Gründen nicht übernommen werden konnten, setzt der Zoll ein neues IT-Verfahren für die Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer ein. Die Übernahme der Kraftfahrzeugsteuer-Daten der Länder und deren Anpassung an das neue IT-Verfahren benötigen etwa vier Wochen. Trotz sorgfältiger Vorbereitung müssen Bürgerinnen und Bürger in dieser Zeit mit Verzögerungen bei der Bearbeitung ihrer Kraftfahrzeugsteueranliegen rechnen.
Nach der Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer ist das Hauptzollamt Karlsruhe der neue Ansprechpartner bei Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer. Zusätzlich stehen die örtlichen Zollämter als Kontaktstellen mit Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer zur Verfügung.
Bei telefonischen oder schriftlichen Anfragen ist auch die zentrale Auskunftsstelle der Zollverwaltung unter 0351/44834-550 info.kraftst@zoll.de behilflich.
Weitere Informationen sind auf www.zoll.de eingestellt. Dort sind auch Übersichten über alle für die Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer zuständigen Hauptzollämter sowie über alle Zollämter, bei denen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung stehen, hinterlegt. Alle Informationen rund um die neuen Regelungen liegen für die Bürgerinnen und Bürger auch als Faltblatt bei den Zolldienststellen bereit.