Die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer geht bundesweit mit Ablauf des 30. Juni 2014 von den Finanzämtern auf die Hauptzollämter des Bundes über. Aufgrund des umfangreichen Bestandes von mehr als 58 Millionen Fahrzeugen wird die Zollverwaltung die Daten und Akten aller Bundesländer nicht zu einem einheitlichen Stichtag, sondern sukzessive in einem gestuften Verfahren übernehmen.
In Hessen bleiben die Finanzämter bis zum 4. April 2014 die direkten Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger für alle Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer. Danach haben die Finanzämter keine Möglichkeit mehr, Anträge zu bearbeiten und Fragen zu beantworten, da sämtliche Unterlagen und Daten an die Zollverwaltung übergeben worden sind.
Ab 5. April 2014 übernehmen die Hauptzollämter Darmstadt und Gießen und deren regionale Kontaktstellen die Bearbeitung der Kraftfahrzeugsteuer von den hessischen Finanzämtern. Eine Liste der Kontaktstellen mit örtlichen Zuständigkeiten kann auf der Internetseite des Zolls (www.zoll.de) abgerufen werden.
Kraftfahrzeugsteuerbescheide, die den Bürgerinnen und Bürgern vom Finanzamt erteilt wurden, behalten auch nach dem 4. April 2014 ihre Gültigkeit. Bereits gewährte Vergünstigungen müssen nicht neu beantragt werden.
Wurde dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung bzw. ein SEPA-Mandat zur Kraftfahrzeugsteuer erteilt, gelten Einzugsermächtigung bzw. Mandat auch für künftig fällig werdende Beträge zur Kraftfahrzeugsteuer. Der Einzug der Kraftfahrzeugsteuer erfolgt nach dem 4. April 2014 nicht mehr durch das Finanzamt, sondern durch die Bundeskasse Halle/Saale.
Die Aufgaben der Zulassungsstellen ändern sich durch den Zuständigkeitswechsel nicht. Wie bisher sind diese unter anderem für Anmeldungen, Ummeldungen und die Eintragung eines Halterwechsels zuständig.
Weitere Informationen können auf den Internetseiten der Finanzämter und des Zolls (www.zoll.de.) abgerufen werden. Fragen beantwortet ab April 2014 auch die zentrale Auskunftsstelle der Zollverwaltung (Tel.: 0351/44834-550 oder E-Mail: info.kraftst@zoll.de).