Vom 4. April 2014 an übernehmen die Hauptzollämter die Bearbeitung der Kraftfahrzeugsteuer von den rheinland-pfälzischen Finanzämtern.
- Die Hauptzollämter sind ab diesem Zeitpunkt für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig und somit die neuen Ansprechpartner bei allen Fragen zum Thema Kraftfahrzeugsteuer.
- Bei den Zulassungsbehörden sind wie bisher An- und Ummeldungen, Halterwechsel und Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen vorzunehmen. Anträge auf Steuervergünstigungen, die bei der Zulassung des Fahrzeugs oder bei der nachträglichen Anerkennung eines PKW als schadstoffarm gestellt werden, sind ebenfalls wie bisher bei den Zulassungsbehörden zu stellen.
- Sonstige Anträge auf Steuervergünstigung, die bislang beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden, müssen in Rheinland-Pfalz ab dem 4. April dann an das für den jeweiligen Zulassungsbezirk zuständige Hauptzollamt gerichtet werden.
- Steuerbescheide, Steuernummern, gewährte Steuervergünstigungen und erteilte Lastschrifteinzugsermächtigungen bleiben weiterhin gültig.
Informationen zum jeweils neu zuständigen Hauptzollamt und seinen Kontaktstellen finden sich unter www.zoll.de.
Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer beantwortet seit Februar 2014 die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung:
Informations- und Wissensmanagement Zoll
Telefon: 0351/44834-550; E-Mail: info.kraftst@zoll.de