Windräder auf dem Taunuskamm

In einem Schreiben an den hessischen Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, Tarek Al-Wazir, hatte der Mainzer Oberbürgermeister Michael Ebling im Februar ein Anliegen des Rheinischen Vereins für Denkmalpflege und Landschaftsschutz aufgenommen und die hessische Landesregierung eindringlich gebeten, im Interesse des Lebensraumes Rhein-Main dem weiteren Verfahren um die Aufstellung von Windenergieanlagen auf dem Taunuskamm den gebührenden Stellenwert einzuräumen.

Er bat darum, vor einer endgültigen Entscheidung über diesen Standort noch einmal alle Aspekte des Vorhabens gründlich abzuwägen.

Die Taunuswälder begrenzen den dicht besiedelten Rhein-Main-Raum  nach Nordwesten und bieten damit eine Silhouette, die der Stadtlandschaft einen attraktiven Rahmen gibt. Auch in Mainz tragen die Taunushöhen zur visuell wahrnehmbaren Identität der Stadt wie auch des Umlandes bei. Diese  Silhouette droht nun an einer herausragenden Stelle zerstört zu werden.

Mit der nun vorliegenden Antwort von Tarek Al-Wazir zeigt sich Michael Ebling zufrieden. Der Minister schreibt, der OB habe „zu Recht darauf hingewiesen, dass die optische Wahrnehmung von Windenergieanlagen, wie auch der Schutz wichtiger Naherholungszonen und ökologischer Ausgleichsräume gewichtige Kriterien bei der Ermittlung von Flächen für die Windenergienutzung sind“. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liege unter anderem vor, wenn das Vorhaben Belange des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtige oder das Orts- und Landschaftsbild verunstalte.

Eine Verunstaltung durch Windenergieanlagen aufgrund der Privilegierung im Außenbereich und der hierzu ergangenen Rechtsprechung sei allerdings nur ausnahmsweise dann anzunehmen, wenn es sich um eine wegen ihrer Schönheit und Funktion besonders schutzwürdige Umgebung oder um einen besonders groben Eingriff in das Landschaftsbild handele. Die Frage, ob die geplanten Windenergieanlagen im Bereich der Hohen Wurzel das Ort- und Landschaftsbild des Taunus bzw. des Taunuskamms verunstalten oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigen, sei im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durch das Regierungspräsidium Darmstadt zu prüfen. In diesem Verfahren würden auch die zuständigen Denkmalschutz- und Naturschutzbehörden eingebunden. Der Minister abschließend: „Ich kann Ihnen versichern, dass den Anliegen des Orts –und Landschaftsbildes des Taunus in diesem Verfahren besonderem Maße Rechnung getragen werden wird“.