Gravierende Auswirkungen auf die Erreichbarkeit der Klimaschutzziele der Stadt Mainz sieht Umweltdezernentin Katrin Eder durch die Novelle des „Erneuerbaren Energien-Gesetzes“. Nach der letzten Novelle sei es gerade die Eigenstromnutzung gewesen, die Photovoltaik-Anlagen noch wirtschaftlich interessant habe erscheinen lassen.
Als Beispiel nennt Eder die neueste PV-Anlage mit knapp 30 kWh Solarleistung auf einem Dach des Entsorgungsbetriebs: Nur aufgrund der hohen Eigenstromnutzung von rund 90 % konnte das Projekt mit der UrStorm-Bürgerenergie-Genossenschaft gemeinsam im letzten Jahr noch wirtschaftlich realisiert werden. „Würde die Anlage mit der vollen EEG-Umlage belastet, wäre sie unwirtschaftlich und würde nicht realisiert. Für neue Anlagen bedeutet dies das Aus, das letzte ,Schlupfloch‘ Eigenstromverbrauch für PV-Anlagen wird so durch die Bundesregierung geschlossen. Eine dezentrale Solarstom-Produktion in Bürgerhand wird unterbunden – ein absolutes Eigentor.“
Als zweites Mainzer Beispiel nennt Eder den Wirtschaftsbetrieb: Seit vielen Jahren produziere dieser auf der Kläranlage aus Faulgasen jährlich über 4.000 MWh Strom in einem Blockheizkraftwerk, der vollständig selbst verbraucht werde. „Sollte für eigenerzeugten Strom wie geplant die EEG-Umlage anfallen, würde die Abwasserreinigung in Mainz zusätzlich mit rund 41.000 € belastet werden – ohne Mehrwertsteuer. Müsste diese durch eine neue Anlage ersetzt werden, entfiele die vorgesehene Begünstigung für Altanlagen. In diesem Fall würden ca. 160.000 € pro Jahr Mehrkosten anfallen – zu Lasten der Mainzer Gebührenzahler“, resümiert Eder.
Gerade auch bei der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) hatte die Bundesregierung einen höheren Förderbedarf gesehen, um die Ausbauziele zu erreichen. So wurde erst 2012 durch das KWK-Gesetz der Zuschlag für Anlagen bis 50 kW um 0,3 ct/kWh erhöht. Die EEG-Umlage belaste nun dagegen den KWK-Strom bei Eigennutzung um 5,28 ct/kWh (2013): „Dies ist ein Schildbürgerstreich ersten Ranges. Die Bundesregierung verhindert so die Erreichung ihrer eigenen Ausbauziele.“
Die Bagatellgrenze von 10 kW Leistung und 10.000 kWh Stromertrag, unterhalb derer die EEG-Umlage auf Eigenstromnutzung nicht erhoben werden sollen, ist für Eder viel zu eng gesetzt und stelle reine Kosmetik dar: „Schon ein 5kW-BHKW produziert im Jahr rund 25.000 kWh Strom und liegt damit über der Bagatellgrenze.“
Das geplante EEG werfe alle Bemühungen, dezentrale Energiesysteme auszubauen und zu nutzen, über den Haufen, fasst Eder zusammen. „Die geplanten Ausschreibungsverfahren nutzen nur Großinvestoren und machen es regionalen Unternehmen und Energiegenossenschaften unmöglich, sich am Markt der Erneuerbaren Energien zu engagieren.“