Ein 59-jähriger Maurermeister wurde wegen Betruges vom Amtsgericht Rastatt zu 8 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
Der Handwerker hatte vom Jobcenter des Landkreises Rastatt für sich und zwei Mitglieder seiner Bedarfsgemeinschaft 5.000 Euro Arbeitslosengeld II zu Unrecht bezogen.
Der bereits wegen Betrugs Vorbestrafte hatte durch Zeitungsinserate Aufträge erhalten, die er über seine Briefkastenfirma mit Sitz im Elsass abrechnete.
Die Strafe wurde, mit der Auflage 300 Stunden unentgeltliche Arbeitsleistungen zu erbringen, zur Bewährung ausgesetzt.