Start der ersten Offenlage des Entwurfs „Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien“

Im Dezember 2013 hat die Regionalversammlung Südhessen den Entwurf des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 gebilligt und die Einleitung des ersten Beteiligungsverfahrens beschlossen. „Am 24. Februar 2014 starten wir das Beteiligungsverfahren“, teilt heute Regierungspräsident Johannes Baron mit.

„Bis zum 25. April 2014 kann der Teilplanentwurf im Regierungspräsidium Darmstadt, beim Regionalverband FrankfurtRheinMain sowie bei allen Landkreisen und kreisfreien Städten eingesehen werden“, so Baron weiter.  Der Teilplanentwurf wird für die Dauer der Offenlage auch auf der Homepage des Regierungspräsidiums www.rp-darmstadt.hessen.de eingestellt.

Insgesamt werden rund 610 Stellen zur Stellungnahme aufgefordert. Neben den Kommunen, Landkreisen, Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird auch die Öffentlichkeit beteiligt. „Stellungnahmen können mit Beginn der Offenlegung bis zum 9. Mai 2014 beim Regierungspräsidium oder einer der Auslegungsstellen eingereicht werden“, erläutert Regierungspräsident Baron.
Der Entwurf des Teilplans enthält überörtliche Grundsätze und Ziele zum Ausbau der Erneuerbaren Energien im Regierungsbezirk Darmstadt. Neben Biomasse, Sonnenenergie, Wasserkraft und Geothermie soll auch die Windenergie in Südhessen stärker genutzt werden. Entsprechend der Vorgaben des im Juli 2013 geänderten Landesentwicklungsplans weist der Teilplan Vorranggebiete von insgesamt 2,8% der Fläche des Regierungsbezirks Darmstadt für die Windenergienutzung aus. Flächen außerhalb dieser Vorranggebiete sollen nicht für Windenergie genutzt werden.
Das Regierungspräsidium und der Regionalverband werden nach Abschluss der Offenlage die Stellungnahmen auswerten. Die Regionalversammlung und die Verbandskammer werden sich mit den Ergebnissen des Beteiligungsverfahrens voraussichtlich ab Herbst 2014 befassen. Sie entscheiden dann auch über Änderungen bei Anzahl und Größe der Vorranggebiete für das zweite Beteiligungsverfahren, das voraussichtlich 2015 durchgeführt wird.

Hintergrundinformation:

Der Regionalplan Südhessen / Regionale Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010) enthält auf Grund der Beschlüsse der Regionalversammlung Südhessen und der Verbandskammer beim Regionalverband FrankfurtRheinMain keine Aussagen zur Windenergienutzung. Der RPS/Reg FNP 2010 wurde von der Landesregierung mit der Auflage genehmigt, dass die Ausweisung von Bereichen für die Windenergienutzung zeitnah nachzuholen ist. Dies erfolgt nun in der Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien. Neben der Steuerung der Windenergienutzung in Vorranggebiete und Ausschluss der Windenergienutzung außerhalb dieser Vorranggebiete, enthält der Teilplan auch Ziele und Grundsätze zu den anderen Erneuerbaren Energien (Biomasse, Sonne, Wasser und Geothermie).

Wichtige Grundlagen für den Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien sind:

  • Der Abschlussbericht des Hessischen Energiegipfels (November 2011)
  • Die Windpotenzialkarte für Hessen, beauftragt vom damaligen Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Dezember 2011)
  • Das Umsetzungskonzept der Hessischen Landesregierung zum Hessischen Energiegipfel (Januar 2012)
  • Gutachten zu windkraftempfindlichen Fledermaus- und Vogelarten in Hessen, beauftragt vom damaligen Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (Juni bzw. Juli 2012)
  • Regionale Energiekonzepte für Hessen sowie die Regierungsbezirke und den Regionalverband, beauftragt vom damaligen Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (September 2012)
  • Die Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 – Vorgaben zur Nutzung der Windenergie (Juli 2013)

Da das Aufstellungsverfahren für den Teilplan nach den Vorschriften des Hessischen Landesplanungsgesetzes (HLPG) und – für den Regionalen Flächennutzungsplan – den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt wird, sind zwei Beteiligungs-verfahren (Kommunen, Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit) erforderlich, bevor die Regionalversammlung Südhessen und die Verbandskammer über den Teilplan beschließen und er der Landesregierung zur Genehmigung vorgelegt werden kann.

Mit der Genehmigung des Teilplans wird 2016 gerechnet.