Landesregierung Rheinland-Pfalz beabsichtigt das Landesentwicklungsprogramm (LEP) fortzuschreiben. Der Entwurf liegt vor und ist für das Beteiligungs- und Anhörungsverfahren freigegeben.
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Die Bürgerinnen und Bürger der Südlichen Weinstraße können vom 1. März bis 13. April 2012 zu den üblichen Öffnungszeiten im Kreishaus (Zimmer 311) Einsicht in das Landesentwicklungsprogramm nehmen. Damit solle die Öffentlichkeit an der Aufstellung des Raumordnungsplanes beteiligt werden. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, ihre Vorstellungen auch in die Erarbeitung einzubringen. Diese müssen spätestens zwei Wochen nach Ende der öffentlichen Auslegung schriftlich (auch E-Mail: landesplanung@mwkel.rlp.de) beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung bei der Obersten Planungsbehörde, Postfach 3269 in 55022 Mainz eingereicht werden. Mit der Änderung des Landesentwicklungsprogramms soll ermöglicht werden, dass im Landkreis Südliche Weinstraße Windkraftanlagen auch außerhalb der bisherigen Standorte in Offenbach und Herxheimweyher gebaut werden dürfen. Weiterhin wird grundsätzlich geregelt, wo Freiflächenfotovoltaikanlagen errichtet werden dürfen.
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