Es sei erfreulich, dass der Bebauungsplan „Binsfeld III“ auch in zweiter juristischer Instanz als rechtswirksam bestätigt wurde, so Oberbürgermeister Hansjörg Eger in einer ersten Reaktion auf das jüngste Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Koblenz.
„Somit ändert sich am Status des Binsfeldes als Wochenendhausgebiet nichts“, verdeutlicht Eger die Konsequenz, dass nach wie vor der Bebauungsplan bei der Prüfung von Bauanträgen zu berücksichtigen sei. Vor diesem Hintergrund habe das OVG die Berufung der Kläger bzgl. ihres abgelehnten Bauantrages, mit dem sie sich den gegenwärtigen baulichen Zustand hätten genehmigen lassen wollen, zurückgewiesen. Bestätigt wurde durch das OVG-Urteil auch die Verpflichtung, die ca. 24 qm große Terrassenüberdachung auf 8 qm zurück zu bauen. Folglich werde die Stadt gemäß ihrem Sanierungskonzept weiterhin festgestellte Verstöße in Form von unzulässig errichteten Nebenanlagen, Terrassenüberdachungen und Wintergärten baurechtlich verfolgen. Hinsichtlich der strittigen Garagennutzung werde die Stadt die detaillierte Begründung des Urteils überprüfen. „Danach werden wir entscheiden, ob wir diesen Aspekt der Urteilsbegründung einer weiteren juristischen Überprüfung zuführen oder das bisherige Sanierungskonzept und seine Durchsetzung anpassen werden“, so Eger.