Seit Beginn des Bürgerkriegs in Syrien im März 2011 sind viele Syrer auf der Flucht, etwa drei Millionen von ihnen haben das Land verlassen. Sie fliehen in die Nachbarstaaten, manche bis nach Deutschland und in den Landkreis Bad Dürkheim.
Um in Deutschland bzw. im Landkreis ein Bleiberecht zu bekommen, gibt es neben dem üblichen Asylverfahren, das Flüchtlinge aus allen Ländern in Anspruch nehmen können, noch zwei weitere Möglichkeiten für syrische Staatsangehörige. Eine davon sind die sogenannten 5000er Kontingente des Bundesinnenministeriums. Sie gelten in ganz Deutschland. Das erste Kontingent wurde im Mai 2013 beschlossen: 5000 Menschen die entweder einen Bezug zu Deutschland oder eine besondere humanitäre Härte nachweisen können, können ein zunächst auf maximal zwei Jahre befristeten Aufenthaltstitel erhalten.
Das zweite 5000er Kontingent wurde im Januar 2014 beschlossen. 38 Personen hat das Amt für Migration und Integration der Kreisverwaltung Bad Dürkheim an das Landesministerium für Integration Rheinland-Pfalz gemeldet, um sie mit dem neuen Kontingent in den Landkreis zu holen. Aufgrund der hohen Meldezahlen aus dem ganzen Land ist die Meldefrist für dieses Kontingent allerdings schon teilweise abgelaufen. Seit 7. Februar werden vom Landesministerium keine regulären Meldungen mehr angenommen. Es können aber noch bis 14. Februar Anträge entgegen genommen werden, bei denen im Einzelfall besondere humanitäre Gründe vorliegen. Diese Gründe sind insbesondere besonders schutzbedürftige Kinder mit ihren Eltern bzw. Sorgeberechtigten, Frauen in prekären Lebenssituationen und Angehörige religiöser Minderheiten, sofern eine spezifische religionsbezogene Verfolgungssituation vorliegt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Aufnahmequote zukünftig noch erhöht wird. Das Amt für Migration und Integration in der Kreisverwaltung Bad Dürkheim nimmt daher auch weiterhin die Anschriften von Interessenten auf, auch wenn deren Anträge aktuell nicht weitergeleitet werden konnten.
Noch bis 28. Februar läuft die Frist für eine zweite Möglichkeit für Syrer nach Deutschland einzureisen: Die Regelung vom Land Rheinland-Pfalz von August 2013, in Einvernehmen mit dem Bundesinnenministerium, richtet sich an syrische Staatsangehörige, die vom Bürgerkrieg betroffen sind und Verwandte in Rheinland-Pfalz haben.
Sie dürfen einreisen und erhalten eine Aufenthaltserlaubnis, sofern die Verwandten bereit sind, für den Lebensunterhalt aufzukommen. Auf diese Weise ist bis jetzt eine Familie bei Angehörigen im Landkreis untergekommen: Insgesamt hat die Kreisverwaltung für 11 Personen dem Antrag zugestimmt. Voraussetzungen für die Aufnahme in diesem Fall sind, dass die Syrer in Folge des Bürgerkriegs fliehen mussten und sich zum Zeitpunkt des Visa-Antrags in einem Anrainerstaat (Libanon, Türkei, Jordanien, Irak; auch Ägypten) befinden oder in einem anderen Staat, aber ihre Fluchtsituation deutlich ist. Die Verwandten in Rheinland-Pfalz müssen entweder die deutsche Staatsangehörigkeit haben (oder die syrische mit einem befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel) und seit mindestens 1. Januar 2013 in Deutschland und seit 30. August 2013 in Rheinland-Pfalz leben. Sie können die Aufenthaltserlaubnis für ihre Verwandten beantragen. Als Verwandte gelten Ehegatten, Verwandte ersten Grades (Eltern, Kinder), zweiten Grades (Großeltern, Enkel, Geschwister), sowie deren Ehegatten oder minderjährigen Kinder.
Die Verwandtschaft muss durch Urkunden o.ä. nachgewiesen werden.
Die hier lebenden Verwandten müssen sich verpflichten, und es auch nachweisen können, dass sie für den Unterhalt der Aufgenommenen sorgen können: Für Verpflegung, Unterkunft und auch für einen Krankenversicherungsschutz. „Das können mitunter enorme Kosten sein“, weiß Heinz Gmeinwieser vom Amt für Migration und Integration.
Der Antragssteller muss über ein eigenes Einkommen verfügen, es können sich aber Dritte dazu verpflichten, bis eine gewisse Summe abgedeckt ist.