Wenn an einem bestehenden Gebäude der Kessel oder ein anderer zentraler Wärmeerzeuger ausgetauscht wird, müssen nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG) zehn Prozent der Wärme durch erneuerbare Energien erzeugt werden. Zum Einsatz kommen können Solarthermie, Holz- und Pelletsheizungen, Wärmepumpen, Bioöl und Biogas.
Alternativ kann das Haus auch durch Unterschreitung der Vorgaben der Energieeinsparverordnung wärmeisoliert werden. Sofern eine Photovoltaikanlage das Dach belegt, so dass kein Platz mehr für eine solarthermische Anlage bleibt, ist den gesetzlichen Pflichten ebenfalls genüge getan. Auch besondere Begebenheiten vor Ort können dazu führen, dass eine solarthermische Anlage aus technischen, baulichen oder öffentlich-rechtlichen Gründen nicht realisierbar ist. Und auch wer bereits erneuerbare Energien zur Wärmeversorgung nutzt, kann vor der Pflicht ausgenommen sein. Im Einzelfall kann außerdem eine „unbillige Härte“ vorliegen. In diesen Fällen kann eine Befreiung von den gesetzlichen Vorgaben bei der Baurechtsbehörde beantragt werden.
Im Regelfall aber müssen innerhalb von drei Monaten nach dem Heizungsaustausch die Wohngebäudeeigentümer bei der Baurechtsbehörde einen Nachweis über den Einsatz erneuerbarer Energien vorlegen. Wurde die Heizung auf Grund eines Defektes ausgetauscht, verlängert sich die Vorlagefrist auf 24 Monate. Vordrucke gibt es bei den Baurechtsbehörden sowie im Internet unter
http://www.eanok.de/informationen/infopunkt/gesetze-und-vorschriften oder beim Umweltministerium Baden Württemberg unter www.um.baden-wuerttemberg.de. Die Anlagen zu den Nachweisen werden von „Sachkundigen“ ausgestellt, also Personen, die Energieausweise ausstellen dürfen oder die Handwerker des einschlägigen Bau-, Ausbau- oder Anlagentechnischen Gewerbes sowie des Schornsteinfegerwesenes sind.
Das EWärmeG wird zurzeit novelliert und soll im Herbst 2014 in neuer Fassung in Kraft treten. Mit der Änderung des Gesetzes sollen die Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien erhöht werden.
Für den Einsatz erneuerbarer Energien sowie die energietechnische Modernisierung stehen Förderprogramme von Bund und Land zur Verfügung. Information und Beratung gibt es u. a. bei der ean Energieagentur Neckar-Odenwald-Kreis im Rahmen der Energiestartberatung. Nähere Infos hierzu unter http://www.eanok.de/aktuelles/energiestartberatung