Peter Krämer, Geschäftsführer der Stadtwerke Weinheim, sieht Handlungsbedarf. „Wir erhalten immer öfter Anrufe von Kunden, die am Telefon mit unseriösen Methoden zum Wechsel ihres Energielieferanten gedrängt und bei einer Ablehnung gar bedroht wurden“, informiert er, „sie rufen oft noch ganz aufgelöst bei uns an und suchen Rat.“
Der Stadtwerke-Chef findet es empörend, dass sich Vertriebsgesellschaften nicht an das Gesetz halten – wie bei den Vorkommnissen in Weinheim beispielsweise der „Energievertrieb Deutschland“. Denn Telefonwerbung ist seit 9. Oktober 2013 komplett verboten, sofern der Angerufene nicht vor dem Telefonat ausdrücklich eingewilligt hat. So steht es in den Paragrafen 7 und 20 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb. Die Bundesnetzagentur kann unerlaubte Telefonwerbung mit Bußgeldern bis 300.000 Euro bestrafen.
Peter Krämer rät Bürgern, die solche Anrufe erhalten, auf gar keinen Fall Verträge am Telefon abzuschließen. Sie sollen sich zumindest die Telefonnummer des Anrufers notieren und diese der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg unter der Telefonnummer 01805 505999 mitteilen. Verboten ist nämlich auch, die Telefonnummer zu unterdrücken. Noch besser: Noch einmal ausdrücklich nach Firma und Name des Anrufers fragen – und auch diese weiterzugeben. „Gern können sich unsere Kunden natürlich auch weiterhin an uns wenden bei Fragen oder wenn sie unsicher sind“, betont der Stadtwerke-Chef, „wir helfen gerne.“