Ein Unternehmer der Reinigungsbranche wurde vom Amtsgericht Mannheim zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Ar- beitsentgelt verurteilt. Diese Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung auf zwei Jahre ausgesprochen.
Im Rahmen einer bundesweiten Prüfung kontrollierten die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Karlsruhe, Standort Heidelberg in einem Hotelbetrieb die Reinigungskräfte eines Gebäudereinigungsunternehmens.
Bei der anschließenden Prüfung der Geschäftsunterlagen stellten die Beamten Ab- weichungen in den jeweiligen Stundenaufzeichnungen fest.
Wegen des Verdachts der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen erließ das zuständige Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluss für das Unternehmen. Bei der Durchsuchung konnten die richtigen und falschen Stundenaufzeichnungen sichergestellt werden.
Nach Auswertung der Unterlagen wurde dem Unternehmer in 30 Fällen ein Sozialversicherungsbetrug nachgewiesen.
Der ermittelte Schaden bei der Sozialversicherung betrug fast 94.000,- €
Neben den falschen Stundenaufzeichnungen konnten bei der Auswertung der Geschäftsunterlagen auch sogenannte “Scheinselbständige“ aufgedeckt werden.